Finanzamt
Registrierung kann zwei Wochen dauern

Zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 sind Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.

04.05.2022 | Stand 15.09.2023, 5:34 Uhr
Das Finanzamt Amberg informiert über das neue Grundsteuergesetz. −Foto: Tobias Huml

Am 1. Januar 2022 ist das Bayerische Grundsteuergesetz in Kraft getreten. Aufgrund der neuen Rechtslage müssen die Finanzämter auf den Stichtag 1. Januar 2022 die hierfür erforderlichen neuen Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer feststellen. Damit diese festgestellt werden können, sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken beziehungsweise Betrieben der Land- und Forstwirtschaft verpflichtet, zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Grundsteuer wird dann ab dem Jahr 2025 nach den neuen Berechnungsgrundlagen ermittelt.

Die Grundsteuererklärung kann ab dem 1. Juli 2022 einfach elektronisch unter Elster – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de übermittelt werden, berichtet der Leiter der Geschäftsstelle des Finanzamtes Amberg in einer Pressemeldung. Hierfür ist eine Registrierung notwendig, die bis zu zwei Wochen dauern kann. Die Erklärung kann aber auch auf Papier eingereicht werden, heißt es in der Mitteilung der Finanzbehörden. Die Vordrucke hierfür sind in Kürze im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de und ab 1. Juli 2022 auch den Finanzämtern oder in der Gemeinde zu finden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Allgemeinverfügung vom 30. März 2022 zur Abgabe der Grundsteuererklärungen aufgefordert. Diese ist neben dem Aushang an den Amtstafeln der bayerischen Finanzämter auch auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de zu finden. Dort sind auch weitere Informationen, ein Chatbot, eine Broschüre, Erklärvideos und FAQs zugänglich, die bei der Abgabe der Grundsteuererklärung unterstützen. Darüber hinaus ist die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung unter Tel. (089) 30700077 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 16 Uhr telefonisch erreichbar. Zudem verschickt die Steuerverwaltung bis Juni 2022 Informationsschreiben an alle Eigentümer, die natürliche Personen sind.