Amberg
Stadt Amberg lockert Corona-Regeln

Weil der Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 50 lag, treten zum Wochenende Lockerungen in Kraft.

20.05.2021 | Stand 16.09.2023, 2:56 Uhr

Auch Kitas dürfen ab Samstag wieder normal öffnen.

Da der Inzidenzwert der Stadt Amberg an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 50 unterschritten hat, sind ab Samstag weitere Lockerungen möglich. Das bedeutet unter anderem, das Ladengeschäfte, Museen und Ausstellungen ohne vorherige Terminvergabe und Kontaktdatenerfassung besucht werden dürfen.

Neben den Schulen, die bereits jetzt in den Präsenz- oder Wechselunterricht gegangen sind, können dann auch Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, die Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen wieder öffnen. Für die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos entfallen ab 22. Mai die Testpflicht und die Erhebung der Kontaktdaten.

Ab 21. Mai sind Übernachtungsangebote zulässig und die Nutzung von Wohnmobilstellplätzen wieder erlaubt. Auch eine gastronomische Nutzung in Innenräumen und Wellnessangebote ist dort dann gestattet – vorausgesetzt, es liegt bei der Anreise sowie alle weitere 48 Stunden ein negatives Testergebnis vor.

Weil der Inzidenzwert unter 50 liegt, fällt diese Testpflicht in der Stadt ab dem 22. Mai bereits wieder weg. Auch sind ab kommendem Freitag mit Testpflicht, ab Samstag dann ohne vorherigen Test Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern zugelassen. Voraussetzung sind in diesem Fall fest zugewiesene Sitzplätze. Auch Freibäder dürfen nach vorheriger Terminvereinbarung wieder öffnen – am Freitag mit, ab Samstag wegen der Sieben-Tages-Inzidenz unter 50 dann ohne Test. Das gilt auch für kontaktfreien Sport im Innenbereich, für Kontaktsport unter freiem Himmel, der nun auch für Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt ist, sowie für Fitnessstudios, die unter Beachtung der Hygienemaßnahmen wieder öffnen dürfen.

Die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot werden in einigen Bereichen verlängert. So sind in der Georgenstraße, auf dem Roßmarkt und dem Marktplatz, in der kleinen und großen Rathausstraße, in der Bahnhofstraße, am Multifunktionsplatz, am zentralen Busbahnhof und in einigen Bereichen der Marienstraße auch weiterhin Masken zu tragen. Außerhalb der genehmigten Freischankflächen ist kein Alkoholkonsum erlaubt. Auf dem Malteserplatz, dem Paradiesplatz, in der Viehmarktgasse und auf dem Viehmarkt, auf dem Schrannenplatz, in der Weinstraße, auf dem Eichenforstplatz und am Ölberg sowie auf dem Salzstadelplatz entfallen diese Regelungen ab Samstag.