Flutkanal-Prozess Weiden
Todesfall nach Zechtour: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen drei Oberpfälzer

21.09.2022 | Stand 15.09.2023, 3:34 Uhr
Der Weidener Flutkanal-Prozess wird nicht neu aufgerollt: Im Bild Strafverteidiger Prof. Dr. Jan Bockemühl und die Angeklagte Michelle (li./Name geändert), dahinter der „beste Freund" des Opfers. Sie hatten als Haupttäter im Verfahren die höchsten Strafen erhalten. −Foto: Andé Baumgarten

Der Weidener Flutkanal-Prozess wird nicht neu aufgerollt: Das hat am Mittwochmittag der 6.Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig entschieden. Der Fall aus dem September 2020 hatte weit über die Region hinaus Schlagzeilen gemacht.



Nach einer Zechtour in Weiden war der 21-jährige Moritz G. aus Sulzbach-Rosenberg in den Flutkanal gefallen und ertrunken. Seine Begleiter – zwei Männer und eine Frau – kamen ihm nicht zu Hilfe. Stattdessen wurden sogar Handyvideos angefertigt.

Die Eltern des Opfers waren im Prozess im Sommer 2021 als Nebenkläger aufgetreten und hatten nach dem für sie zu mildem Urteil über ihren Anwalt Revision vor dem BGH einleiten lassen. Sie hatten für alle drei Angeklagten eine Verurteilung mindestens wegen Totschlags erhofft. Tatsächlich hatten die beiden Haupttäter Jürgen und Michelle (Namen geändert) wegen Aussetzung mit Todesfolge fünfeinhalb bzw. viereinhalb Jahre Haft erhalten. Der Fahrer der Clique war wegen unterlassener Hilfeleistung mit sechs Monaten auf Bewährung davongekommen.

In hilfloser Lage zurückgelassen

Dabei bleibt es nun auch, wie der Regensburger Anwalt Jan Bockemühl gegenüber unserem Medienhaus nach dem Richterspruch des BGH bestätigte. Bockemühl war in Leipzig vor Ort, weil er für Michelle ebenfalls Revision eingelegt hatte. Auch seine Einwände wurden am Mittwoch verworfen. Das Gericht habe betont, dass die Angeklagten „natürlich eine Garantenpflicht“ gegenüber dem Opfer gehabt hätten – es also nicht in hilfloser Lage hätten zurücklassen dürfen. Der BGH habe jedoch gleichzeitig entschieden, dass „es hinzunehmen ist, dass das Erstgericht keinen Tötungsvorsatz gesehen hat“. Bemängelt worden seien jedoch Details im Verfahren wie die Berechnung des Promillewerts der Angeklagten zur Tatzeit.

Der Anwalt der Eltern, Rouven Colbatz, zeigte sich enttäuscht. „Ich sehe es naturgemäß anders als der Bundesgerichtshof“, sagte er. „Ich sehe den Tötungsvorsatz als gegeben an.“ Unklar ließ er zunächst, ob die Angehörigen die letzte noch verbliebene Option ergreifen wollen: eine Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht. „Mit diesem Szenario haben wir uns noch nicht beschäftigt.“