Schließungen
Ämtergebäude werden geschlossen

Die Stadt Amberg bietet alle Leistungen an, Behördengänge sind aber nur noch in dringenden Fällen nach Terminvergabe möglich.

06.12.2021 | Stand 15.09.2023, 22:49 Uhr
Auch das Rathaus in der Amberger Innenstadt ist von den neuen Regelungen betroffen. −Foto: Simon Wiesner

Die Stadt Amberg weist darauf hin, dass ab Montag, 6. Dezember, infolge der Corona-Neuinfektionen und der damit verbundenen Einschränkungen durch das Infektionsschutzgesetz sowie die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die städtischen Ämtergebäude geschlossen, der allgemeine Parteiverkehr eingestellt und die regulären Öffnungszeiten außer Kraft gesetzt werden, informiert eine Mitarbeiterin der Stadt Amberg. Die Stadt Amberg bietet alle Angebote und Leistungen an, Behördengänge vonseiten der Bevölkerung sind jedoch nur in dringenden Fällen sowie nach telefonischer oder elektronischer Terminvergabe möglich. Es wird gebeten, die gewünschten Leistungen per Onlineantrag über das Bayernportal oder über amberg.de, per E-Mail, telefonisch oder per Post in Anspruch zu nehmen.

Ist ein persönliches Erscheinen notwendig, so muss ein 3G-Nachweis geführt werden. Dies gilt auch für die Tourist-Info, die zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet bleibt. Darüber hinaus gelten in einigen Einrichtungen spezielle Regelungen. So ist ein Besuch des Stadtarchivs und der Stadtbibliothek sowie die Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten nur unter Einhaltung der 2G-Regel möglich. Die 2G-plus-Regelung gilt für Sportstätten, im Kulturbereich, bei Tagungen und Messen sowie in Freizeiteinrichtungen wie im Kurfürstenbad und bei Führungen.