Politik
Eintragung für Volksbegehren ist möglich

In Amberg können Bürger zur Unterstützung des Volksbegehrens auf Abberufung des Landtages noch eine Stimme abgeben.

14.10.2021 | Stand 15.09.2023, 23:45 Uhr
Vom 14. bis 27. Oktober können sich Bürger im Einwohneramt zur Unterstützung des Volksbegehrens auf Abberufung des Landtages eintragen. −Foto: Peter Kneffel/dpa

Das Wahlamt der Stadt Amberg macht darauf aufmerksam, dass noch bis zum 27. Oktober beim Einwohneramt ein Eintrag zur Unterstützung des zugelassenen Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags möglich ist. Wie die Stadt Amberg weiter mitteilt, werden neben den regulären Öffnungszeiten auch Sonderöffnungszeiten angeboten – und zwar am kommenden Samstag, 16. Oktober, von 9 bis 12 Uhr. Zur Eintragung für das Volksbegehren ist nur zugelassen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Eintragungsschein hat. Stimmberechtigte können beim Einwohneramt der Stadt Amberg bis 27. Oktober einen sogenannten Eintragungsschein erhalten, mit dem man sich in einem beliebigen Eintragungsraum in Bayern eintragen kann.