Kinderbetreuung
Ebermannsdorf plant für „Sonnenschein 2“

Der Gemeinderat hat für den geplanten Kindergarten in der neuen Mitte die benötigten Gruppen festgelegt.

09.04.2022 | Stand 15.09.2023, 5:57 Uhr
Paul Böhm
Für den Kindergarten Sonnenschein 1 und den neu zu bauenden Kindergarten Sonnenschein 2 in der Neuen Mitte wurde die Bedarfsberechnung beschlossen. −Foto: Paul Böhm

Bei seiner Sitzung im Berggasthof beschloss der Gemeinderat Ebermannsdorf die sogenannte örtliche Bedarfsanerkennung nicht nur für den Kindergarten Sonnenschein 1, sondern auch für den Neubau des Kindergartens Sonnenschein 2 in der Neuen Mitte.

Die Beschlussfassung dazu: „Der Gemeinderat Ebermannsdorf erkennt folgenden Bedarf für die Kinderbetreuung im Gemeindegebiet Ebermannsdorf an: Für den „Kindergarten Sonnenschein 1“ sind dies: Kindergarten von drei bis sechs Jahren: 75 Plätze; Kinderkrippe von 0 bis zwei Jahren: 24 Plätze. „Kindergarten Sonnenschein 2“: Kindergarten von drei bis sechs Jahren: 50 Plätze; Kinderkrippe von 0 bis zwei Jahren: 12 Plätze. Werden Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder aufgenommen, so zählen diese 4,5-fach und die vorhandenen Plätze reduzieren sich dementsprechend. Die Kindergärten Sonnenschein I und Sonnenschein II bilden eine einheitliche Einrichtung.“ Als weiteres Betreuungsangebot gibt es in der Offenen Ganztagesbetreuung an der Grundschule eine Langzeitgruppe bis 16 Uhr mit 30 Plätzen und eine Kurzzeitgruppe von Schulschluss bis 14.30 Uhr mit 40 Plätzen.

Grenzen für Photovoltaik

Der Gemeinderat befasste sich außerdem mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Bayern zu den Themenfeldern für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen, für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel, eine gesunde Umwelt und für nachhaltige Mobilität. Für den Bereich des Wirtschaftsraums Amberg-Sulzbach hat die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Amberg eine gemeinsame Stellungnahme ausgefertigt, die der Gemeinderat im Grunde zugestimmt hat. Doch einige spezifische Passagen wollen die Ebermannsdorfer zur Situation der Landwirtschaft kontra Energieversorgung ergänzt haben: „Der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Ackerflächen und Grünland muss soweit begrenzt werden, dass Bund und Länder in der Lage sind, mit den noch zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen in der Lebensmittelproduktion weitestgehend unabhängig zu bleiben.“ Dies sei in den letzten Jahren nicht berücksichtigt gewesen.

Lebensmittelproduktion sichern

„Energiebauer zu sein ist leicht und unkompliziert, aber wenn dadurch die Lebensmittelherstellung des eigenen Landes gefährdet wird, sollte der LEP klare Regularien enthalten“, so die Ebermannsdorfer Anregung. „Der Bau der PV-Anlage sollte auf versiegelten Flächen, Konversionsflächen, allgemeine nDachflächen und Dachflächen auf Gewerbebauten gefördert werden. Allgemeine Richtlinien für Gewerbebauten würden den Kommunen bei der Ausweisung von neuen Gewerbegebieten helfen und für Rechtssicherheit sorgen, so der Ebermannsdorfer Beitrag zum zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans.