Infrastruktur
Bürger bei Planung einbeziehen

Die Erneuerung der Wasserversorgung fordert die Gemeinden. Amberg-Sulzbacher Kommunalpolitiker erfuhren, was möglich und was nötig ist.

23.05.2022 | Stand 15.09.2023, 5:06 Uhr
Die Versorgung der Menschen mit Trinkwasser ist Aufgabe der Gemeinden. −Foto: Lino Mirgeler/picture alliance / Lino Mirgeler/dpa

Auf Initiative des Ensdorfer Bürgermeisters Hans Ram kam Verwaltungsrätin Jennifer Hölzlwimmer aus München nach Ensdorf, um den Gemeinden verschiedene Möglichkeiten zur Erneuerung ihrer Wasserversorgung aufzuzeigen. Die Informationsveranstaltung fand zusammen mit dem Kreisverband des Bayerischen Gemeindetages im Wittelsbachersaal in Ensdorf statt.

Zu Beginn verdeutlichte der Ensdorfer Rathauschef die Wichtigkeit dieser Veranstaltung: „Entscheiden müssen wir alle miteinander und dies ist dann auch gegenüber den Bürgern zu verantworten.“ Neben den Ensdorfer Gemeinderäten kamen auch die Bürgermeisterin aus Birgland sowie die Bürgermeister aus Poppenricht, Ammerthal, Ebermannsdorf, Illschwang und Schnaittenbach. Zusätzlich waren Wasserzweckverbandsräte der Hohenkemnather Gruppe und Markt- und Gemeinderäte aus verschiedenen Landkreisgemeinden dabei.

Preis muss kostendeckend sein

In ihrem Fachvortrag verdeutlichte die Referentin, dass die Gestaltungshoheit für die Wasserversorgung bei der Gemeinde liege. Diese habe nach den Gegebenheiten vor Ort zu entscheiden. Grundsätzlich gelte das Kostendeckungsprinzip. Deshalb sollte im Vierjahresrhythmus mit einer Globalberechnung ermittelt werden, wie hoch die Kosteneinflüsse sind. Alle Aufwendungen für Strom, Personal, Reparaturen und Rohrbrüche gehören dazu. Zusätzlich würden die Brunnen, Pumpen und Wasserleitungen über einen Zeitraum von 40 Jahren abgeschrieben.

Sind Abschnitte des Wasserleitungsnetzes zu erneuern, haben die Gemeinderäte zu überlegen, ob die Kosten komplett über den Wasserpreis umgelegt werden sollen. Eine weitere Finanzierungsoption stellen Verbesserungsbescheide dar. Der Investitionsbedarf, den ein Ingenieurbüro berechnen muss, dient der Gemeinde als Planungsgrundlage, um die Beträge in einer Satzung festzulegen. Die Gemeinde sollte auch den Zeitraum der Umsetzung der Maßnahmen bestimmen. Zudem ist es für die Bürger besonders wichtig zu erfahren, wann welche Beitragszahlungen auf sie zukommen. Die Referentin appellierte an die Gemeindevertreter eindringlich, die Bürger mit einzubeziehen. Die Bürger verstünden, dass nach 60 Jahren die Wasserleitungen zu erneuern sind.

Eine weitere Möglichkeit, so Hölzlwimmer, bestehe in einer Kombination: über die Erhebung des Wasserpreises pro Kubikmeter und zusätzlich über das Erlassen eines Verbesserungsbescheides. „Eines müssen Sie Ihren Bürgern klar kommunizieren. Erneuerungskosten nur über den Kubikmeterpreis umgelegt, werden über die Jahre wesentlich teurer werden“, sagte sie.

Investitionsbedarf ist hoch

„Wir gehen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Ensdorf im Moment von einem Investitionsbedarf von mindestens fünf Millionen Euro aus. Jährlich verkaufen wir rund 82 000 Kubikmeter Wasser. Würden wir den Preis um einen Euro pro Kubikmeter erhöhen, wären zusätzliche Einnahmen von 82 000 jährlich zu verbuchen. Bei unserem Investitionsbedarf kann das nur ein Instrument von mehreren sein“, so 3. Bürgermeister Roland Müller. Zusammen mit dem Kreisvorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages, Schmidmühlens Bürgermeister Peter Braun, dankte der Ensdorfer Bürgermeister Hans Ram der Referentin.