Sicherheit
So hoch darf die Hecke am Gehweg sein

Für die Höhe von Bäumen, Hecken und Sträuchern an Straßen gibt es genau Vorgaben. Die Gemeinde Kümmersbruck informiert.

03.07.2020 | Stand 16.09.2023, 4:58 Uhr
Das Freischneiden von öffentlichen Verkehrsflächen ist rechtlich vorgeschrieben. −Foto: Bernhard Kodalle

Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe des Jahres stark, deshalb sollten sie frühzeitig zurückgeschnitten werden. Warum, darüber informiert die Gemeinde Kümmersbruck in einer Pressemitteilung. Demnach können wuchernde Hecken und überhängende Zweige und Äste an Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge gefährden. Ebenso verhindere Überwuchs im Einmündungs- und Kreuzungsbereich oft die Sicht auf den Verkehr und führe zu Unfällen.

Die Gemeinde weist deshalb auch auf eine mögliche Schadenshaftung bei Unfällen durch verkehrsbehindernden Bewuchs hin. Die Verpflichtung, diese Anpflanzungen bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, sei demnach im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), Artikel 29 Absatz 2, geregelt.

Demnach sind Anpflanzungen aller Art, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, verboten. Der Überhang von Anpflanzungen stellt laut der Straßenverkehrsordnung auch eine Verkehrsgefährdung dar. Denn laut § 32 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, die Straße zu beschmutzen oder Gegenstände auf Straßen liegenzulassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen.

In diesem Zusammenhang informiert die Gemeinde auch über das frei zuhaltende sogenannte „Lichtraumprofil“ über Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen: Als „Lichtraumprofil“ wird eine Linie bezeichnet, die meist senkrecht über einem Fahrradweg verläuft. Diese muss frei und sauber gehalten werden.

Verkehrszeichen:Hausnummer:
Verkehrszeichen, -spiegel und Straßenleuchten dürfen nicht durch Pflanzen verdeckt werden. Die Pflanzen sind so zurückzuschneiden, dass die Verkehrszeichen rechtzeitig wahrgenommen werden können.Auch die Hausnummer muss immer sichtbar sein. Das Schild muss von der Straße aus deutlich sichtbar sein, etwa für Rettungskräfte.

Insgesamt sind über die Fahrbahn ragende Äste und Zweige so zurückzuschneiden, dass der Luftraum von 4,5 Metern über der Straße freigehalten wird. Über Geh- und Radwegen sind Hecken und Bäume mit einer Höhe von 2,5 Metern auszuschneiden. Bäume sind außerdem auf ihren Zustand zu untersuchen und dürres Geäst und dürre Bäume sind zu entfernen.

Bei Fahrbahnen ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 0,75 Metern einzuhalten. Wenn ein Bordstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand auf 0,5 Meter reduziert werden. Bei Radwegen beträgt der seitliche Sicherheitsabstand 0,25 Meter. An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Anpflanzungen stets so niedergehalten werden, dass sie nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Um eine ausreichende Übersicht zu gewährleisten, gilt daher eine maximale Höhe von 0,8 Metern.