Statistik
Vorbefragung zum Zensus gestartet

In einer Umfrage wird ermittelt, ob die vorliegenden Eigentümer- und Gebäudedaten aktuell und von guter Qualität sind.

14.09.2021 | Stand 16.09.2023, 0:32 Uhr
Die Stadt Amberg informiert die Bürger über den Start der Umfrage Zensus 2022. −Foto: Stadt Amberg

Die Stadt Amberg macht darauf aufmerksam, dass im Rahmen des Zensus 2022 derzeit eine Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung stattfindet, berichtet eine Pressesprecherin der Stadt Amberg. Dabei wird ein Teil aller Eigentümer sowie der Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen, befragt. Die Vorbefragung kann schnell und einfach über einen kurzen Onlinefragebogen beantwortet werden. Die Zugangsdaten für diesen Fragebogen erhalten die auskunftspflichtigen Personen per Brief. Mithilfe der Informationen aus der Vorbefragung überprüfen die Statistischen Ämter der Länder die ihnen vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen auf ihre Qualität und Aktualität. So wird sichergestellt, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur eigentlichen Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2022 korrekt vorliegen.

Die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung dient der Qualitätssicherung der Angaben zu Gebäuden und der zugehörigen auskunftspflichtigen Personen, die den Statistischen Ämtern der Länder vorliegen. Mithilfe der Vorbefragung wird ermittelt, ob die vorliegenden Eigentümer- und Gebäudedaten aktuell und von guter Qualität sind. Sie ist damit ein wichtiger Meilenstein für einen reibungslosen Ablauf der Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2022. Die Eigentümer- und Gebäudedaten, die als Basis für die Vorbefragung und die Gebäude- und Wohnungszählung dienen, stammen aus verschiedenen Quellen, wie zum Beispiel den Vermessungsbehörden oder den Grundsteuerstellen. Diese Daten weisen teilweise sehr unterschiedliche Strukturen auf, die vereinheitlicht werden müssen. Außerdem bilden diese Daten jeweils nur den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt ab – dynamische Ereignisse, wie beispielsweise spätere Eigentümerwechsel oder Wohnortwechsel, sind möglicherweise noch nicht enthalten und sollen mithilfe der Vorbefragung ermittelt werden. Auskunftspflichtig für die Vorbefragung sind unter anderem Eigentümer sowie Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen.

Zur Gruppe der Auskunftspflichtigen können aber auch sonstige verfügungs- und nutzungsberechtigte Personen, wie zum Beispiel Erbbauberechtigte, gehören. Für die anstehende Vorbefragung besteht für die Befragten eine Auskunftspflicht. Anders als bei der eigentlichen Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 2022 werden bei der Vorbefragung nicht alle Auskunftspflichtigen befragt, sondern nur ein Teil. Die Entscheidung über deren Auswahl hängt von Struktur und Aktualität der vorliegenden Daten ab und obliegt dem jeweiligen Statistischen Landesamt. Die Vorbefragung beinhaltet maximal elf Fragen, die schnell und einfach online beantwortet werden können. Mithilfe dieser Fragen wird vor allem geprüft, ob die vorliegende Gebäudeanschrift korrekt ist und ob die ermittelten Auskunftspflichtigen die erforderlichen Informationen zur betreffenden Gebäudeanschrift geben können. Weiterhin werden offene Fragen geklärt, wie zum Beispiel ein möglicher Eigentümerwechsel, der in den bereits vorliegenden Daten noch nicht erfasst worden ist.