Test und Maske bleiben
Neue Regeln für den Besuch im Klinikum St. Marien in Amberg

27.01.2023 | Stand 15.09.2023, 1:53 Uhr
Masken- und Testpflicht bleibt. −Foto: Symbolbild: Swen Pförtner, dpa

Seit Freitag, 20. Januar, sind die Handlungsempfehlungen für Besuche in bayerischen Krankenhäusern aufgehoben. Dies teilte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit. Das Klinikum St. Marien Amberg hat infolgedessen seine Besuchsregelungen angepasst.

Allerdings gelten die bundesrechtlichen Vorgaben (Test- und Maskenpflicht) für Besuche in Krankenhäusern bis zum 7. April 2023 weiter. Folgende Regelungen gelten jetzt im Klinikum: Patienten dürfen laut Klinikum von mehreren Personen am Tag Besuch erhalten, pro Besuch sind zwei Personen gleichzeitig erlaubt. Besuche sind weiterhin zwischen 13 und 19 Uhr möglich, die Beschränkung der Besuchszeit auf zwei Stunden entfällt.

Test und Maske bleiben

Der Nachweis eines negativen Testergebnisses sowie das Tragen einer FFP2-Maske bleiben bestehen. Dies gilt für das Klinikum Amberg und für die ambulanten MVZ-Praxisräume des Gesundheitszentrums St. Marien. „Auf bundesrechtlicher Ebene gibt es dazu noch klare Regeln, wozu auch die Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern gehört.

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Daran hält das Bundesgesundheitsministerium weiterhin fest. Wir sind verpflichtet diese Regelungen umzusetzen und haben uns entschieden, die Maskenpflicht auch für unsere ambulanten MVZ-Praxen aufrechtzuerhalten. Da sich die Räumlichkeiten innerhalb unseres Klinikgebäudes befinden, ist eine Differenzierung nicht möglich und für unsere Patienten und Besucher auch nicht vermittelbar“, so Klinikumsvorstand Manfred Wendl.

Mehr Infos auf der Klinik-Homepage

„Allerdings haben wir durch die Aufhebung der Handlungsempfehlungen auf bayerischer Ebene Spielraum gewonnen was die Anzahl der Personen und die Dauer der Besuche betrifft. Darauf haben wir sofort im Sinne unserer Patienten und Besucher reagiert.“ Mehr Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Klinikums unter www.klinikum-amberg.de. Ebenso zu den Regelungen für die anderen Bereiche.