„Warum haben Sie denn ihr Zeugnisverweigerungsrecht nicht in Anspruch genommen? Das hier ist ein absolut unnötiges Verfahren gegen Sie“, wunderte sich die Staatsanwältin, als sie am Chamer Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Birgit Fischer eine fünffache Mutter vor sich auf der Anklagebank sah.
Die hatte ihren „Noch-Ehemann“, wie sie ihn bezeichnete, bei einem Verfahren wegen Bedrohung einer Schulleiterin in Regensburg mit einer offenbar falschen Aussage vor einer Bestrafung retten wollen. Das hatte nun die Konsequenz, dass sie sich dem Vorwurf der uneidlichen Falschaussage vor Gericht...