Kein leichter Fall war es für Richterin Birgit Fischer vom Chamer Amtsgericht, als sie am Donnerstag über eine Frau entscheiden musste, die sich zum siebten Mal als verhandlungsunfähig erklärt hatte. So hatte sie sich bisher vor der Verantwortung zu den Vorwürfen zweier Diebstähle davongestohlen. Diesmal kam sie aber um die Verhandlung nicht herum – obwohl sie im Schlafanzug auftauchte.
Neben den Diebstählen ging es auch um Beleidigungen und eine gefährliche Körperverletzung. Die wurden aber zum Verfahren wegen der Diebstähle hinzugezogen und nicht extra geahndet. „Bleiben Sie dabei, dass...