„Sie wissen schon, dass’S a Alkoholproblem ham. Wollen’s net dagegen angehen?“, fragte Richter Dr. Thomas Strauß einen Mann, der wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss vor ihm auf der Anklagebank saß. „Naa. I mog doch as Bier“, entgegnete der fröhlich. Da machte es wenig Sinn, erneut Suchtgespräche ins Urteil einzufügen, der Mann war beratungsresistent. Mit einer Geld- statt einer Bewährungsstrafe hoffte Strauß, den Nerv des Angeklagten noch am meisten zu treffen.