Sitzung
Acht statt sechs Wohnungen erlaubt

Der Schorndorfer Gemeinderat segnete die 1. Änderung des Bebauungsplans „Radling – Auf dem Sattel – Erweiterung“ ab.

04.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:25 Uhr
Nach der 1. Änderung des Bebauungsplans „Radling – Auf dem Sattel – Erweiterung“ können auf den Parzellen 1 bis 4 anstatt der bisher festgesetzten sechs Wohnungen dann acht Wohnungen realisiert werden. −Foto: Schmidbauer

Neben der Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren sowie der Anpassung des Vertrages für die Grabmacherarbeiten hatte der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung einige weitere Punkte zu erörtern. Im Baugebiet „Radling – Auf dem Sattel“ ist auf dem Grundstück Haus-Nr. 44 der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage geplant. Der Bauherr beantragt wegen der Abweichung von den Baugrenzen für die Garage (Standort 50 Zentimeter von der Grundstücksgrenze zum angrenzenden Fußweg entfernt und somit zweieinhalb Meter außerhalb der Baugrenze) die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Das Gremium genehmigte dies mehrheitlich.

Für das Projekt „Soziale Ortsmitte“ im Dorfkern (Tagespflege mit Wohnungen) wurde ein Förderantrag zur Errichtung eines Trinkbrunnens auf dem Vorplatz aus dem Sonderprogramm „Kommunale Trinkbrunnen“ auf den Weg gebracht. Es wird mit einer Förderung von maximal 15 000 Euro (90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben) gerechnet. Bei zwei Gegenstimmen genehmigt wurde die 1. Änderung des Bebauungsplans „Radling – Auf dem Sattel – Erweiterung“. Hintergrund ist das Anliegen der Eigentümer der Parzelle 2, anstatt der festgesetzten sechs Wohnungen doch acht Wohnungen zuzulassen. Grundriss sowie Geschosszahl würden dabei gleich bleiben, allerdings könnten mit der Änderung überdimensionale Wohnungen vermieden werden. Aufgrund der Größe des Grundstücks können auch die nötigen Stellplätze für acht Wohnungen untergebracht werden.

Auch die Eigentümer der Parzellen 3 und 4 sind an einer Änderung des Bebauungsplanes in diesem Bereich interessiert. Die 1. Änderung wird unter Verzicht auf Umweltprüfung sowie naturschutzrechtlichen Ausgleich im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Änderungen dienen als Maßnahme der Innenentwicklung und es kann eine städtebaulich sinnvolle Ordnung und Entwicklung für Radling hergestellt und gesichert werden. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst nur die Bauparzellen 1 bis 4. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird abgesehen.

Weg frei für Erdgasanschlüsse

Erdgaserschließung oder Festlegung einer alternativen Energieform? Diese Frage hatte der Rat im Hinblick auf das neugeplante Baugebiet „Am Glockenhof“ im Schorndorfer Norden zu diskutieren. Nachdem sich die Gasübergabestation in unmittelbarer Nähe befindet, ist laut Bayernwerk Netz GmbH eine Anbindung an das Gasnetz und damit die Versorgung des Baugebiets mit Erdgas möglich. Allerdings müssen aus Wirtschaftlichkeitsgründen vor der Erschließung genügend Grundstückseigentümer eine kostenpflichtige Vorabverlegung des Gasanschlusses in ihr Grundstück bestellen. Die Kostenbeteiligung von circa 1300 Euro je Bauparzelle wird bei der späteren Anschlusserstellung angerechnet. Alternativ wurde von Bürgermeister Max Schmaderer und der Verwaltung mit potenziellen Anbietern auch die Möglichkeit der Errichtung einer zen-tralen Nahwärmeversorgung mittels Hackschnitzel-BHKW ins Auge gefasst. Dies wurde aber mangels Betreiber, besonders aber wegen der Wirtschaftlichkeit, nicht weiterverfolgt. Das Problem liegt hauptsächlich in der fehlenden Grundauslastung, weil im Sommer die Wohnungen kaum Wärmeenergie brauchen und große Abnehmer wie Hotels, Bäder etc. fehlen. So billigte der Gemeinderat das Angebot des Bayernwerks für die Erdgaserschließung „Am Glockenhof“.

Zuschuss für „Nachtschwärmer“

Corona war kein guter Begleiter für die ersten beiden Saisonen des „Nachtschwärmer-Konzepts“ im Landkreis (vormals Discobuslinien). „Trotzdem lassen wir uns nicht entmutigen“, so Landrat Franz Löffler in seinem Schreiben an die Gemeinde, „wir stehen nun vor dem Start der dritten Saison.“ Trotz Ungewissheit und wieder steigender Fallzahlen solle auch ein „Zeichen der Normalisierung“ gesetzt und den Jugendlichen eine alternative Mobilitätsform zu öffentlichen Veranstaltungen angeboten werden. Durch die Einbindung ins Bahn-Netz sei auch die überregionale Mobilität gewährleistet. Auf Löfflers Bitte wird das „Nachtschwärmer-Konzept“ vonseiten der Gemeinde auch 2021 mit einer Spende von 250 Euro gefördert. (cls)