Es kommt nicht oft vor, dass sich ein verurteilter Angeklagter bei Richter und Staatsanwalt für seine Bestrafung bedankt. Jetzt geschah dies am Chamer Amtsgericht, als sich ein 50-jähriger Lagerist wegen erneuten Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten musste. Der Grund für den Dank war bemerkenswert.
Richter Dr. Thomas Strauß hatte auf eine weitere Führerscheinsperre verzichtet, weil der Angeklagte, der in Roding arbeitet, sonst nie die Gelegenheit bekommt, den Schein wiederzuerlangen und weitere Schwarzfahrten vorhersehbar wären. Der Staatsanwalt las die Anklage vor, nach der der...