Nachdem der Geräteträger repariert wurde, holte der Geschäftsführer sein Fahrzeug ab und fuhr dieses in seine Firma – allerdings war es zu diesem Zeitpunkt nicht mehr versichert. Der Angeklagte musste sich darum vor Gericht verantworten.
Ein Geräteträger war eigentlich nur bei Waldarbeiten in einem Grundstück gleich neben einer Firma eingesetzt worden, bis er defekt war und zur Reparatur gebracht worden war. Nach einem Jahr kam der Anruf des Landmaschinenmechanikers, dass das Fahrzeug nun gerichtet sei. Und so holte es der 65-jährige Geschäftsführer des Unternehmens ab und brachte es in...