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Cham/Landkreis Antworten rund um die Corona-Impfung

Das Landratsamt Cham hat Fragen und Antworten rund um die Corona-Schutzimpfung zusammengestellt.

08. Januar 2021 15:13 Uhr
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Das Landratsamt Cham beantwortet in einer Pressemitteilung Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung.
Das Landratsamt Cham beantwortet in einer Pressemitteilung Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung. Foto: Sven Hoppe/dpa

Cham.„Wann bin ich mit der Impfung an der Reihe?“ – Die Bundesregierung hat eine Reihenfolge der vorrangig zu impfenden Personen festgelegt. Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen. Nach der Impf-Verordnung werden zuerst die über 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser Häuser und Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe.

„Wie sieht das im Landkreis Cham konkret aus?“ – Die Impfzentren und die mobilen Impfteams im Landkreis Cham haben am 27. Dezember 2020 die Impftätigkeit aufgenommen. Derzeit werden Bewohner und Beschäftigte der Pflegeheime und Krankenhäuser geimpft. Je nach Impfstofflieferung wird dies bis etwa Anfang/Mitte Februar dauern.

„Ich bin 80 oder älter und lebe zu Hause. Wie bekomme ich einen Impftermin?“ – Diese Personen sind bereits beim Landratsamt Cham mit Namen und Adresse erfasst. Sobald ausreichend Impfkapazitäten zur Verfügung stehen, erhalten alle 80-Jährigen und Älteren in alphabetischer Reihenfolge (A-B-C…) ihres Nachnamens voraussichtlich ab Ende Januar ein Schreiben des Landratsamtes Cham. Das Schreiben enthält die Einladung zur Impfanmeldung mit allen notwendigen Informationen zur Terminvereinbarung (Internetadresse, Telefonnummer, Impfdokumente).

Das Verfahren kann durch Anrufe, E-Mails und so weiter nicht beschleunigt werden. Es ist aber sichergestellt, dass alle Impfwilligen eine Impfung bekommen.

„Was ist mit den anderen Impfwilligen?“ – Alle anderen priorisierten Gruppen werden rechtzeitig über das Vorgehen informiert.

„Wie können nicht mobile Personen geimpft werden?“ – Grundsätzlich wird in den Impfzentren im Landkreis Cham geimpft. Menschen in häuslicher Pflege, die in der Mobilität derart eingeschränkt sind, dass sie nicht in die Impfzentren kommen können, werden in diesen besonderen Fällen zu Hause geimpft. Die Anmeldung erfolgt über den zuständigen ambulanten Pflegedienst.

„Was sollte ich noch wissen?“ – Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig und kostenlos. Zur Vorbereitung der Impfung kann man sich zahlreiche Informationen rund um die Impfung, die Aufklärungsbögen und die Datenschutzinformationen von der Internetseite des Gesundheitsministeriums unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/ herunterladen oder von jemandem ausdrucken lassen. Bei individuellen Fragen (zum Beispiel Vorerkrankungen und deren Einfluss auf die Schutzimpfung) sollte man sich an den/die Haus-/Facharzt oder -ärztin wenden.


Weitere Artikel aus diesem Ressort finden Sie unter Cham.

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