Gericht
Aus Angst um den Job Vorstrafen gelöscht

Zwei Post-Mitarbeiter haben ihr polizeiliches Führungszeugnis gefälscht. Jetzt haben sie darin einen zusätzlichen Eintrag.

15.04.2010 | Stand 16.09.2023, 21:08 Uhr

CHAM.Zwei Männer aus Cham, 46 und 37 Jahre alt, wurden wegen Urkundenfälschung zu Geldstrafen von 1200 Euro beziehungsweise 800 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft lastete den beiden Angeklagten an, jeweils ihr polizeiliches Führungszeugnis so verändert zu haben, dass sie die darin enthaltenen Vorstrafen löschten, damit sie ihren Arbeitsplatz bei der Deutschen Post AG behalten konnten.

Die Ehefrau des älteren Angeklagten ist als Subunternehmerin für die Deutsche Post AG tätig. Die beiden Angeklagten sind bei ihr angestellt. Im Oktober 2006 forderte die Post von dem älteren und im Juli 2008 von dem jüngeren Angeklagten die Vorlage eines neuen Führungszeugnisses, um die Zuverlässigkeit der bei ihr Beschäftigten zu überprüfen.

Allerdings wies nun das Zeugnis für den älteren Angeklagten sechs Einträge auf, das für den jüngeren Angeklagten zwei Vorstrafen. Sämtliche Einträge betrafen jedoch keine Vermögensdelikte, sie lagen alle auf einem völlig anderen Gebiet, hauptsächlich Verkehrssachen. Die Einträge wären an sich für die Post völlig bedeutungslos gewesen.

Trotzdem – um besser da zu stehen – manipulierten beide Angeklagte ihr Zeugnis so, das sie unter Zuhilfenahme von Computer und Scanner die Einträge herauslöschten. Die nunmehr völlig eintragungsfreien Zeugnisse sandten sie per Fax an die Deutsche Post AG. Ein missliebiger Arbeitskollege jedoch erstattete Strafanzeige.

Vor Gericht gaben die beiden Angeklagten den Sachverhalt unumwunden zu. Der Ältere gab an, dass ihn ein Freund bei der Fälschung beraten habe. Dessen Namen wolle er allerdings nicht nennen. Als Motiv für die Fälschung gaben beide an, aus Sorge um den Verlust des Arbeitsplatzes gehandelt zu haben. Beide haben minderjährige Kinder und erhebliche Schulden. Sie hätten der Solidargemeinschaft nicht zur Last fallen wollen. Es sei heutzutage nicht mehr so leicht wie früher, man müsse um seinen Arbeitsplatz kämpfen.

Das Geständnis wertete Staatsanwältin Pladt als strafmildernd und auch die Tatsache, dass die aus den Führungszeugnissen herausgelöschten Einträge nicht einschlägig waren. Sie beantragte für den älteren eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, für den jüngeren Angeklagten eine solche von 40 Tagessätzen zu 25 Euro.

Das Urteil von Richter Stefan Simeth lautete schließlich auf 80 Tagessätze zu 15 Euro für den älteren und 40 Tagessätze zu je 20 Euro für den anderen Angeklagten. Dabei relativierte der Richter das Geständnis des ersten Angeklagten, weil er den Namen seinen Gehilfen bei der Fälschung verschwiegen habe.