Kommune
Bauanträge und Voranfragen

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Rötz gab seine Einwilligung für sechs Bauprojekte im Gemeindegebiet.

09.09.2021 | Stand 16.09.2023, 0:30 Uhr
Auf diesem Grundstück in Hillstett ist ein Einzelhaus mit sechs Ferienwohnungen geplant. −Foto: Hofmann

Kurz und bündig war die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Rötz. Über sechs Anträge musste das Gremium im Saal des Fürstenkastens abstimmen.

Genehmigt wurde der Bauantrag zum Neubau einer Maschinenhalle in Rötz, Chamer Straße 35. Die Voranfrage war in der Sitzung am 18. November behandelt worden; mittlerweile liegt auch ein positiver Bescheid des Landratsamtes Cham vor.

Keine Einwände gab es auch beim Antrag auf Neubau eines Laufhofs mit überdachten Liegebuchten auf dem Grundstück mit der Flurnummer 23 in der Gemarkung Fahnersdorf.

Ein Wohnhaus in Rötz, Graslerweg, soll angebaut und aufgestockt werden. Auch hier stimmte der Ausschuss zu.

Grünes Licht gab es für den Antrag auf Neubau eines Schuppens mit Unterstand auf dem Grundstück mit der Flurnummer 472/7 in der Gemarkung Heinrichskirchen.

Im Januar gab es eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 555 der Gemarkung Berndorf. Nun lag der Bauantrag dazu vor. Vom Landratsamt gab es einen positiven Vorbescheid. Soweit ein Anschluss des neuen Betriebsleiterwohnhauses an die öffentliche Wasserversorgungsanlage nicht über die Hofstelle erfolgen soll, ist er auf Kosten des Bauherrn über den öffentlichen Feld- und Waldweg, Flurnummer 554, herzustellen. Der Ausschuss gab auch für dieses Bauvorhaben sein Placet. Zudem lagen ein Bauantrag zur Erweiterung eines Lagerplatzes auf den Grundstücken mit den Flurnummern 653 und 655/1 der Gemarkung Hetzmannsdorf und ein Antrag auf Abgrabungsgenehmigung vor. Beide wurden befürwortet.

Als letzten Tagesordnungspunkt gab es eine Voranfrage zum Neubau von sechs Ferienwohnungen als Einzelhaus mit zwei Nebengebäuden sowie auf Errichtung von sechs Stellplätzen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 114/2 der Gemarkung Hillstett. Im Rahmen der Bauvoranfrage war zu prüfen, ob das geplante Einzelhaus mit den Ferienwohnungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bugäcker zulässig ist.

Hinsichtlich der Festsetzungen wie die Dachform, die Einhaltung der Baugrenzen und Ähnliches sind Befreiungen notwendig. Auch zu dieser Bauvoranfrage gab es keine Einwendungen des Ausschusses.

In der Zwischenzeit wurden Obstbäume mit Trassierbändern gekennzeichnet. Von diesen Bäumen darf „genascht“ werden. Dazu gibt es noch weitere Informationen. (whg)