Abfall
Bauschutt auf richtige Weise entsorgen

Kleinmengen können auf dem Wertstoffhof abgegeben werden – das Landratsamt Cham informiert.

23.06.2021 | Stand 16.09.2023, 2:16 Uhr
Auf insgesamt 16 Wertstoffhöfen im Landkreis können Kleinmengen bis zu einem Kubikmeter Bauschutt gebührenpflichtig abgegeben werden. −Foto: Kreiswerke Cham

Nach Renovierung, Umbau oder Hausabriss muss meist ziemlich viel Bauschutt entsorgt werden. Vergleichsweise wenig fällt an, wenn Betroffene beim Bau schon sparsam geplant und einen Überfluss an Material vermieden haben. Je nachdem, welche Arbeiten durchgeführt werden und welche Sorte Bauschutt entsteht, gibt es verschiedene Methoden, diesen zu entsorgen. Das Landratsamt informiert zu diesem Thema:

„Beim Entrümpeln können bereits viele Stoffe problemlos durch die richtige Abfalltrennung entsorgt werden. Hier bieten die Wertstoffhöfe im Landkreis Cham ein breites Spektrum von Entsorgungsmöglichkeiten. Alte Elektro- und Elektronikgeräte, Fensterglas und Konsumkunststoffe wie z.B. Gartenstühle, Kinderspielzeug und Küchenutensilien aus Kunststoff können dort ohne zusätzliche Kosten abgegeben werden.

Schutt wird aufbereitet

An insgesamt 16 Wertstoffhöfen im Landkreis Cham (Cham, Furth im Wald, Bad Kötzting, Arrach, Chamerau, Grafenwiesen, Hohenwarth, Lam, Lohberg, Miltach, Rimbach, Roding, Waffenbrunn, Wald, Walderbach und Waldmünchen) können Kleinmengen an Bauschutt (bis ein Kubikmeter z.B. Ziegel, Dachziegel, Beton, Putz, Porzellan, ausgehärteter Zement ohne Sack u.ä.) gebührenpflichtig abgegeben werden.

Der gesammelte Bauschutt wird zu wiederverwendbarem Baumaterial aufbereitet. Deshalb dürfen keine stofffremden Bestandteile wie Kunststoffe, Holz, Papier/Pappe, Erde aus Blumentöpfen oder Ähnliches enthalten sein. Für Gas- und Porenbetonsteine (Ytong-Steine) gibt es neben den Bauschuttcontainern zusätzlich spezielle Annahmeboxen. Hier kann dieser Baustoff zum selben Preis wie Bauschutt in Kleinmengen angeliefert werden.

Es gibt jedoch auch Baustoffe, die auf keinen Fall im Bauschuttcontainer auf dem Wertstoffhof landen dürfen: Asbesthaltiges Material ist meist in Form von gewellten Dachplatten, Fassadenplatten, Rohren, Blumenkästen, Trögen oder Fensterbänken bekannt und darf seit 1993 in Deutschland als Baustoff nicht mehr verwendet werden. Wenn asbesthaltige Baustoffe abzubauen sind, ist immer Vorsicht geboten. Vor allem beim Umgang mit älteren Baumaterialien dieser Art ist eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen. Beim Arbeiten ist stets Schutzausrüstung zu tragen (z.B. Mundschutz, Schutzanzug) und für die Entsorgung sind spezielle, staubdichte Sammelsäcke erforderlich, welche bei den Kreiswerken Cham erhältlich sind.

Gipsfaser- und Gipskartonplatten sind ebenfalls ein problematischer Störstoff im Bauschuttcontainer. Diese bestehen aus einem Gemisch aus Gips und Papierfasern (Fermacellplatten) oder aus beidseitig mit Karton beschichteten Gipsplatten (Rigips). Steckt im Hohlraum der Trennwände dämmende Mineral- oder Glaswolle, also künstliche Mineralfasern, müssen diese auch getrennt erfasst und in speziellen Sammelsäcken (erhältlich bei den Kreiswerken Cham) entsorgt werden. Weitere Baustoffe, die nicht am Wertstoffhof entsorgt werden dürfen, sind Schamottsteine (klassische Feuerraumauskleidung bei Öfen), Kaminabbruch (beim Abbruch eines Hauses muss der Kamin separat gehalten werden) sowie Teer, Asphalt und Baustellenkehrricht.“

Es gibt Fördermittel

Noch ein interessanter Hinweis des Landratsamts: „Bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen kann es Fördermittel geben, die meist vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen sind. Ob und gegebenenfalls wo Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite zu beantragen sind, wissen die Kreiswerke Cham. Matthias Wiedemann vom Zukunftsbüro im Landkreis Cham, Tel. (0 99 71) 78-5 68, hilft gerne weiter.“