Gemeinderatssitzung
Bebauungsplan in Pösing wird geändert

Die Pösinger Räte mussten eine Entscheidung zum Baugebiet „An der Brückl-Seign“ treffen, da der Höhenunterschied zu groß war.

23.09.2021 | Stand 16.09.2023, 0:29 Uhr
Das Wappen der Gemeinde Pösing, unten der Faustkeil wird am Bürgerhaus in Farbe angebracht. −Foto: Jakob Moro

Im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens darf im Baugebiet „An der Brückl-Seign“ ein Mehrfamilienwohnhaus mit sechs Wohneinheiten und Stellplätzen errichtet werden. Der aktuell gültige Bebauungsplan beinhaltet unter örtlichen Bauvorschriften den Punkt „Höhenlage baulicher Anlagen“. Durch diese Vorschriften sollen sich Gebäude möglichst gut in das „Urgelände“ einfügen. Es soll vermieden werden, dass Gebäude für angrenzende Nachbarn nicht zu hoch oder zu tief erstellt werden. Solche Festsetzungen werden in der Regel dann gemacht, wenn das Gelände des Baugebietes relativ eben ist. Beim Baugebiet „An der Brückl Seign“ haben sich nach der Erschließung des Baugebietes Höhenunterschiede von bis zu drei Meter von Straßenkante zu Straßenkante ergeben. Die südliche Straße liegt also zirka drei Meter tiefer als die nördliche Erschließungsstraße. Im Mittel dann eineinhalb Meter pro Grundstück bei den Parzellen in der Mitte des Baugebietes. Das könnte nach der derzeitigen Regelung zur Folge haben, dass sich ein Oberlieger eventuell „eingraben“ muss.

Dies hieße, so Bürgermeister Michael Reith in seinem Sachvortrag, das Haus im Bereich der von der Straße gegenüberliegenden Grundstücksfläche liegt einiges unter dem ursprünglichen Geländeverlauf. Nach eingehender Beratung entschied sich der Gemeinderat einstimmig dazu den Passus im Baubauungsplan ersatzlos zu streichen. Die Bauherren sind dann frei in der Lage der Höhe ihres Gebäudes. Eingegrenzt wird das in der Regelung im neuen Bebauungsplan „Aufschüttungen und Abgrabungen“. Diese sind maximal bis zu einem Meter zulässig. Ferner ist die Höhenlage durch die maximale zulässige Wandhöhe im Baubauungsplan definiert. Große Höhendifferenzen zwischen den Gebäuden können damit nicht entstehen, waren sich die Gemeinderäte einig.

Die Verwaltung wurde beauftragt die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren abzuwickeln. Die bisherigen Käufer werden parallel schnellstmöglich über die Änderung informiert. Unter Tagesordnungspunkt Bekanntgaben informierte der Bürgermeister, dass das Wasser vom Zweckverband Mitterdorfer Gruppe eine Gesamthärte von 10,35 dH hat und im mittleren Härtebereich liegt. Die Wasserqualität ist qualitativ und quantitativ einwandfrei und entspricht den Vorschriften der Trinkwasserverordnung. Im Rahmen der Kulturwoche konnten die Bürger Pösings auch über die Gestaltung der Beschriftung der Außenfassade abstimmen. Zur Auswahl waren drei Layouts, klassisch mit Pösinger Wappen und Schriftzug „Bürgerhaus Pösing“, eine Graffiti-Version Wappen und Version des Kunstbetriebes Cham mit Dorfansicht. Für die klassische Variante stimmten 89, für die Graffiti-Variante 51 und für die Kunstversion 19. Bei der klassischen Variante stimmten 82 für eine Umsetzung wie die Vorlage, allerdings soll das Wappen in Farbe sein. Der Gemeindeverwaltung wurde beauftragt den Siegerentwurf in Farbe umzusetzen. (rjm)