Projekt
Begehungen beginnen in Kürze

Mit der Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse werden die Landwirte bei der Umsetzung der Anforderungen unterstützt.

03.01.2022 | Stand 15.09.2023, 22:00 Uhr
Vom 10. Januar an bis etwa 25. Februar 2022 werden Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg die Gewässer III. Ordnung in den Gemeinden Schorndorf, Traitsching und Michelsneukirchen begehen. −Foto: csa

Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Regensburg setzt derzeit das bayernweite Projekt „Gewässerrandstreifen-Kulisse“ im Landkreis Cham um. In diesem Zusammenhang werden auch die kleineren Gewässer der Kommunen erfasst. Gewässerrandstreifen haben in der Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung, sie vernetzen Landschafts- und Lebensräume, vermindern bei Starkregenereignissen den Eintrag von Nährstoffen und Feinmaterial aus den Ackerböden in die Gewässer und leisten einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand aller Gewässer im Landkreis. Im Landkreis Cham haben gerade die Gewässerrandstreifen an den vielen kleinen Oberläufen eine überaus wichtige Funktion. Sie können helfen den ökologischen Zustand größerer Flüsse, wie beispielsweise dem Regen, wieder zu verbessern. Der Gewässerrandstreifen setzt sich aus einem jeweils fünf Meter breiten, begrünten Streifen beiderseits eines Gewässers zusammen. Auf diesem Streifen ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten.

Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich. Grundsätzlich liegt die Einhaltung, beziehungsweise digitale Abgrenzung der Gewässerrandstreifen in der eigenen Zuständigkeit jedes Landwirts. Die Gewässerrandstreifen sind in der Regel ab der Mittelwasserlinie einzuhalten. Sofern das Gewässer eine ausgeprägte Böschungsoberkante besitzt, wird empfohlen, den Gewässerrandstreifen ab der Böschungsoberkante anzulegen. Weiter Informationen zum Projekt sind auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg zu finden, unter www.wwa-r.bayern.de. Mit der Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse unterstützt die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung die Landwirtschaft und die Kommunen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Die jetzt anstehenden Gewässerbegehungen in den Kommunen dienen der Erstellung einer aktuellen und fundierten Informationsgrundlage. Diese gibt allen Landwirten entsprechende Orientierung bei der Beachtung der Gewässerrandstreifen.

Mit der Veröffentlichung der Gewässerrandstreifen-Kulisse durch das Landesamt für Umwelt im Umweltatlas wird die Kulisse für den Landkreis Cham rechtskräftig. Dies wird spätestens bis zum 1. Juli 2022 geschehen. Wichtig und unbedingt zu beachten: An klar erkennbaren Gewässern gilt schon ab jetzt die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens. Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg werden in der Zeit vom 10. Januar bis voraussichtlich 25. Februar 2022 die Gewässer III. Ordnung in den Gemeinden Schorndorf, Traitsching und Michelsneukirchen begehen. Für die Begehungen der Gewässer ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten, beziehungsweise zu befahren. In aller Regel werden die Begehungen jedoch zu Fuß durchgeführt. Kontakt zum Wasserwirtschaftsamt Regensburg kann über folgende E-Mail Adresse aufgenommen werden:gewaesserrandstreifen@wwa-r.bayern. (csa)