Unrechtmäßig hatte eine 20-jährige Verkäuferin von der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld bezogen, obwohl sie schon wieder eine Arbeitsstelle angetreten hatte. Knapp 1500 Euro Sozialleistungen waren so auf ihrem Konto gelandet. Und doch wurde die junge Frau von Richterin Birgit Fischer, die den Fall bearbeitete, freigesprochen.
Es stellte sich nämlich heraus, dass die junge Frau vom Regensburger Hauptzollamt, zuständig für Betrug beim Leistungsbezug, auf die fälschlich überwiesenen Zahlungen aufmerksam gemacht worden war und dann mit dem Sachbearbeiter dort die Rückzahlung des Betrags in...