Justiz
Beweise reichten einfach nicht

Hat ein junger Mann aus dem Landkreis Cham Drogen verkauft? Dafür stand er nun vor dem Amtsgericht.

30.10.2021 | Stand 15.09.2023, 23:33 Uhr
Der Drogenhandel konnte dem Angeklagten am Gericht nicht nachgewiesen werden. −Foto: Malte Christians/picture alliance / dpa

Eine kurze Verhandlung gab es vor Richter Dr. Thomas Strauß am Chamer Amtsgericht, denn Rechtsanwalt Helmut Mörtl, Verteidiger des jungen Angeklagten, verwies das Gericht auf die dünne Beweislage gegen seinen Mandanten seitens der Anklagebehörde und plädierte auf Einstellung des Verfahrens wegen unerlaubter Weitergabe von Betäubungsmitteln gegen eine Geldauflage. Auch Richter Dr. Thomas Strauß erkannte dies und selbst die Staatsanwältin musste einsehen, dass mit den teils rekonstruierten Chat-Nachrichten keine stichhaltige Klageerhebung aufrechterhalten werden kann, wenn auch der vorgeworfene Tatbestand äußerst wahrscheinlich war.

„Wir haben als Beweise zum Teil verstümmelte Textnachrichten, wobei die teilweise vom bearbeitenden Polizeibeamten so interpretiert und ergänzt worden sind, dass sie als Tatbeweis gepasst haben“, stellte der Rechtsanwalt fest. Wenn etwa von einem „Treffen hinter dem Klo“ mit einem amtsbekannten Cannabis-Konsumenten geschrieben werde, dann sei damit noch nichts über den Zweck dieser Zusammenkunft ausgesagt.

Die reinen Informationen aus dem Chat ergäben keine stichfesten Hinweise auf eine Straftat. Und auch das Bargeld in Höhe von 4850 Euro in einer Kulturtasche des Angeklagten, das bei einer Wohnungsdurchsuchung aufgefunden worden war, und die sonstigen Erkenntnisse aus der Auswertung des beschlagnahmten Tablets ergäben keinen Grund, seinen Mandanten des Drogenhandels zu bezichtigen.

Die Staatsanwältin wollte einer Einstellung des Verfahrens nur zustimmen, wenn die Kulturtasche mit Inhalt eingezogen bleibt und der Angeklagte eine Geldbuße von 1500 Euro als Auflage erhält. Schließlich einigten sich die Beteiligten – nachdem Richter Dr. Strauß noch mal auf die eigentlich schon aussagekräftigen Chats aufmerksam gemacht hatte – auf die vorläufige Einstellung des Verfahrens mit den Auflagen, die 4950 Euro an die Staatskasse zu geben und die Entscheidung, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, der endgültigen Entscheidung vorzubehalten. Das Tablet bleibt eingezogen. (chi)