Grenze Furth im Wald
Böller sichergestellt: Polizei erwischt mehrere „Feuerwerks-Schmuggler“

28.12.2022 | Stand 15.09.2023, 2:21 Uhr
Zwei Kilo Silvesterkracher entdeckte die Bundespolizei im Auto eines jungen Mannes. −Foto: Bundespolizei

In den vergangenen Tagen ertappten Fahnder der Bundespolizei mehrere Männer mit illegalem Feuerwerk im Auto. In einem Fall stellten die Beamten acht Kilogramm verbotene Feuerwerkskörper aus Tschechien sicher.

Am 23. Dezember, gegen 12.15 Uhr, kontrollierten die Bundespolizisten den Kombi im Bereich des ehemaligen Grenzübergangs Eschlkam. Bei der Durchsuchung des Autos fanden die Beamten in einem Staufach unter der Gummimatte im Kofferraum gut zwei Kilo verbotene Pyrotechnik. Es handelte sich dabei um Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4, für die in Deutschland eine behördliche Erlaubnis benötigt wird. Eine solche konnte der 22-jährige Deutsche nicht vorweisen. Die Bundespolizei stellte die Böller sicher und zeigte den Mann wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz an.

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Am Dienstagnachmittag erwischten die Bundespolizisten zwei weitere Männer mit verbotenen Feuerwerkskörpern. Insgesamt stellten die Beamten über acht Kilogramm Pyrotechnik sicher.

Nach der Einreise aus Tschechien kontrollierten Bundespolizei-Fahnder gegen 15.15 Uhr ein Auto mit deutscher Zulassung im Bereich des ehemaligen Grenzübergangs Schafberg. In einer Plastiktüte im Kofferraum fanden die Polizisten Feuerwerk der Kategorie F3 mit einem Gesamtgewicht von 7,6 Kilogramm. Für eine so gekennzeichnete Pyrotechnik wird in Deutschland eine behördliche Erlaubnis benötigt, die der Eigentümer des Feuerwerks, ein 35-Jähriger, nicht vorweisen konnte.

Beamte entdecken Fälschungsmerkmale

Etwa eineinhalb Stunden später, gegen 16:45 Uhr, stoppten die Beamten einen weiteren Böllerschmuggler: Bei der Kontrolle eines 29-Jährigen, der aus Tschechien eingereist war, fanden die Kontroll- und Streifenbeamten eine circa 700 Gramm schwere Feuerwerksbatterie im Kofferraum. Da diese mit der Kennzeichnung „Kategorie F2“ versehen war, „wäre das Verbringen zwar grundsätzlich erlaubnisfrei. Auf der Verpackung jedoch entdeckten die Beamten Fälschungsmerkmale, die Zweifel an der Konformitätsbewertung aufkommen ließen“, teilt die Polizei mit. In beiden Fällen stellte die Bundespolizei die Pyrotechnik sicher und zeigte die Männer wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz an.

Ebenfalls am Dienstagnachmittag, gegen 15 Uhr, wurde ein 48-jähriger Mann aus dem Landkreis Straubing-Bogen am Steuer eines VW auf der Böhmerstraße bei der Einreise aus Tschechien einer Kontrolle unterzogen. Der Mann brachte mehrere Feuerwerksbatterien und Silvesterkracher der Kategorien F2 und F3 mit, die alut Polizei „entweder gefälscht sind oder nicht ohne Erlaubnis nach Deutschland eingeführt werden dürfen“. Das Feuerwerk wurde sichergestellt, eine Strafanzeige nach dem Sprengstoffgesetz und nach der Abgabenordnung wird erstattet.

Keine Kenntnis von Einfuhrbestimmungen

Rund eine Stunde später fanden die Beamten der Grenzpolizeigruppe aus Furth im Wald auf der B 20 im Kofferraum eines VW Golf aus Weißenburg ebenfalls Pyrotechnik aus Tschechien auf. Der Fahrer des Golf, ein 24-Jähriger, sowie seine beiden 21-jährigen Mitfahrer, gaben an, gemeinsam die Feuerwerksartikel in Tschechien gekauft und mitgebracht zu haben. Sie hätten keinerlei Kenntnis von Einfuhrbestimmungen oder von Vorschriften des Sprengstoffrechtes gehabt. Bei dem Mitfahrer wurde in dessen Reisetasche ein sogenannter Elektroschocker ohne Prüfzeichen in Form einer Taschenlampe aufgefunden und sichergestellt. Der verbotene Gegenstand wird ebenso wie die Böller nach Abschluss der Strafverfahren der kostenpflichtigen Entsorgung zugeführt. Entsprechende Strafanzeigen werden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, teilt die Polizei mit.

Appell der Polizei

Damit Silvester für alle Feiernden sicher abläuft, appelliert die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen, nur zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorien F1 bzw. F2 mit CE-Kennzeichnung zu verwenden. Nicht konformitätsbewertete Feuerwerkskörper seien gefährlich und könnten für ernsthafte Verletzungen wie Knalltraumen, Tinnitus oder Verbrennungen führen.

− nb