Corona BRK testet tschechische Pendler
Auf sie ist einfach Verlass: Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) steht zur Verfügung, wenn es gebraucht wird.

Cham.Am Samstag entstand kurzfristig eine Aktion für tschechische Pendler. Auf Bitte von Landrat Franz Löffler haben der Leiter des Katastrophenschutzes, Tobi Muhr und sein Team aus Haupt- und Ehrenamtlichen, am Samstag wieder einmal kurzfristig bereitgestanden.
Aufgrund der Situation an der Grenze zu Tschechien, die sich am Wochenende massiv verschärfte, haben die BRKler kurzfristig das Corona-Schnelltestzentrum in den Räumen der BRK-Kreisgeschäftsstelle in der Further Straße in Cham besetzt. „Riesenrespekt an Tobi Muhr und seine Truppe“, meinten BRK-Kreisgeschäftsführer Manfred Aschenbrenner und auch BRK-Präsident Theo Zellner.
Zwischen 14 und 22 Uhr standen sie bereit, um tschechische Pendler zu testen, die ihre Arbeit in Chamer Betrieben ab Montag nur mehr nach einer bis zu zehntägigen Quarantäne aufnehmen dürften. Es war davon auszugehen, dass einige Arbeitnehmer früher anreisen, um über ihre Unternehmen in Hotels oder Pensionen einquartiert zu werden und im Landkreis zu bleiben.
Da die Firma Centogene am Wochenende an der Grenze nicht testet, bekamen die Pendler die Ausnahmegenehmigung, nach Cham zum BRK zu fahren. Die Aktion fand bei den tschechischen Arbeitskräften in Verbindung mit ihren deutschen Arbeitnehmern Anklang. Von 14 Uhr bis kurz vor Mitternacht kamen rund 180 Personen auf dem direkten Weg vom Grenzübergang nach Cham, um sich dort testen zu lassen. Zu erwähnen ist dabei, dass viele erst in den späten Abendstunden eintrafen, da der Einreisestopp für viele nicht einfach war und sie erst Utensilien für mehrere Tage und Wochen zusammenpacken und ihren eigenen Hausstand versorgen mussten. Erfreulicherweise war unter allen Tests kein positiver.
Der Leiter Katastrophenschutz, Tobias Muhr, und die BRK-Verantwortlichen zollen ihren 20 Mitarbeitern für ihren kurzfristigen Einsatz und diesen ehrenamtlichen Dienst großes Lob.
Tschechien gilt ab Sonntag, 0 Uhr, als Virusvariantengebiet. Das bedeutet, dass nach der bayerischen Einreisequarantäneverordnung auch Grenzgänger, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen, trotz Testpflicht eine zehntägige Quarantäne einhalten müssen und sich frühestens nach fünf Tagen freitesten lassen können. Laut Staatsregierung soll eine Ausnahme von der Quarantänepflicht auf wenige Branchen beschränkt werden. Möglicherweise gilt sie, davon ging das Landratsamt aus, sogar nur noch für Gesundheitsberufe. (cft)
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