Winterdienst
Bürger müssen Schnee räumen und streuen

Der Gemeinderat hat beschlossen, eine Verordnung über die Reinhaltung und Sicherung der Gehbahnen im Winter zu erlassen.

23.12.2021 | Stand 15.09.2023, 22:15 Uhr
Siegfried Volkner
Wenn der Schnee zu viel wird, müssen die Gemeindebewohner ab dem nächsten Jahr zur Schaufel greifen. −Foto: Bauhof Gemeinde Rimbach

Neue Verordnung nimmt die Gemeindebewohner in die Pflicht. Ab dem 1. Januar 2022 müssen die Bewohner selber zur Schaufel greifen. Rimbach ist eine der letzten Gemeinden die diese Verordnung erlässt. Nun zieht auch die Gemeinde Rimbach mit den anderen Kommunen im Landkreis gleich. Der Gemeinderat hat sich nach eindringlicher Beratung durch die Gemeindeverwaltung dazu entschlossen, ab dem 1. Januar 2022 im Gemeindegebiet eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter zu erlassen. Eine Seltenheit ist eine solche Verordnung nicht. Annähernd alle Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Cham regeln ihren Winterdienst über eine solche Verordnung, teilweise schon seit mehreren Jahrzehnten. Notwendig ist eine solche Verordnung, da eine uneingeschränkte Räum- und Streupflicht für alle Gehwege und Gehbahnen im Gemeindegebiet besteht.

Die Gemeinde ist somit verantwortlich für die Verkehrssicherungspflicht von zirka 27 Kilometern Gehwegen und Gehbahnen, zusätzlich zu der Verantwortung der Räumung von Straßen im Gemeindegebiet, die verkehrswichtig und zugleich gefährlich sind. Mit dem der Gemeinde verfügbaren Personal und den verfügbaren Fahrzeugen ist dies Aufgabe nachvollziehbar nicht zu bewältigen, insbesondere da diese uneingeschränkte Räum- und Streupflicht grundsätzlich zwischen sieben und 20 Uhr besteht. Der Gesetzgeber ermöglicht den Gemeinden, diese Pflichten auf die Gemeindebürger zu übertragen. Die Gemeinde wird zukünftig alle Grundstücks- und Hauseigentümer im Gemeindegebiet regelmäßig auf die Reinigungs- und Sicherungsverordnung im Winter hinweisen. Die Räum- und Streupflicht beginnt Werktags um sieben Uhr, an Samstagen um acht Uhr und an Sonn- und Feiertagen um neun Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Gehwege und Gehbahnen geräumt sein. Die Räum- und Streupflicht endet um 20 Uhr. Sie ist in dieser Zeit so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Die Mittel der Gemeinde und insbesondere des Bauhofs sind für eine solch umfangreiche Aufgabe nicht annähernd ausreichend.

Der Bauhof der Gemeinde ist mit vier Vollzeit- und zwei Teilzeitkräften für den Winterdienst aufgestellt. In zwei Schichten wird im Zeitraum von Oktober/November bis März/April täglich, natürlich auch am Wochenende und an Feiertagen, zwischen vier Uhr und 20 Uhr, der Unimog der Gemeinde für die Räumung der Gemeindestraßen eingesetzt. Bei starkem Schneefall oder Eisregenereignissen ist eine Einsatz ab drei Uhr und bis Mitternacht nicht unüblich. Die notwendige Räumung zum Beispiel auf den Verkehrsflächen vor der Grundschule, vor dem Kindergarten, vor dem Rathaus und vor der Kirche beginnt um sechs Uhr und wird mit einem Kleinfahrzeug sowie einem Handräumungsteam durchgeführt. Auch diese Arbeiten werden je nach Wetterlage täglich durchgeführt. Unterstützt wird der Bauhof bei dieser Mammutaufgabe von Lohnunternehmern aus dem Gemeindegebiet, die je nach Wetterlage vom Mitarbeiter der Frühschicht beauftragt werden. Um eine reibungslose Durchführung des Winterdienstes gewährleisten zu können, werden die Gemeindestraßen nach Prioritäten eingestuft. Natürlich haben hier Strecken, die zum Beispiel von Schulbussen befahren werden, und übergeordnete Straßen eine hohe Priorität.

Erst wenn diese Strecken der Lage entsprechend geräumt und gestreut wurden, werden Strecken mit einer niedrigeren Priorität, wie in Wohngebieten, angefahren. Bei starkem Schneefall bedeutet das natürlich, dass nur Strecken mit einer hohen Priorisierung geräumt werden können. Die Sicherheit von Schul- und Kindergartenkindern steht hier für die Gemeinde an oberster Stelle. Hervorzuheben ist insbesondere der Einsatz der Mitarbeiter des Gemeindebauhofs. Nicht nur was die hohe zeitliche Belastung angeht, sondern auch bezüglich Pflege und Wartung der Fahrzeuge. Die Gemeinde ist nicht in der Lage, ein weiteres Räumfahrzeug als Reserve für den Winterdienst vorzuhalten. Notwendige, häufig kurzfristig anfallende Reparaturen, werden vom Bauhof oftmals selbst durchgeführt, was sich in der durchgehenden Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge im Winterdienst in den letzten Jahren widerspiegelt. Bürgermeister Heinz Niedermayer bittet daher um das Verständnis der Gemeindebewohner für diesen Schritt und letztendlich auch um Verständnis dafür, dass insbesondere bei starken Schneefällen viele Straßen durch den Winterdienst der Gemeinde nicht umgehend, bei besonders widrigen Wetterverhältnissen sogar gar nicht, geräumt werden können. (kvo)