Der Vorwurf der Staatsanwältin gegen einen jungen Mann aus dem östlichen Landkreis wog schwer: Er soll in einer „Verbalhandlung“ drei Kilogramm Marihuana einem Abnehmer angeboten haben und zudem drei Gramm des Krauts besessen haben. Doch die Verteidigung hatte eine raffinierte Strategie: Der Angeklagte sei dabei gar nicht in Deutschland gewesen – die deutsche Justiz also nicht zuständig.
Verantworten musste der Angeklagte sich vor Richterin Birgit Fischer am Chamer Amtsgericht. Der Verteidiger argumentierte dort so für seinen Mandanten: Der sei zu dem angegebenen Tatzeitpunkt, Anfang...