Rechtstipp
Das müssen Sie zum Fahrverbot wissen

Wann droht ein Fahrverbot? Und lässt es sich auch umgehen? Unser Experte Benedikt Kuchenreuter aus Cham klärt auf.

28.05.2021 | Stand 16.09.2023, 2:29 Uhr
Benedikt Kuchenreuter
Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen, zum Beispiel bei stark überhöhter Geschwindigkeit, droht ein Fahrverbot. −Foto: Fabian Sommer/picture alliance / Fabian Sommer

Jährlich werden in Deutschland mehr als vier Millionen Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet, die häufigsten resultieren aus Geschwindigkeitsverstößen. Mögen eine Geldbuße und Punkte schon ärgerlich sein, stellt ein Fahrverbot die Betroffenen auch vor organisatorische Probleme.

Der Bußgeldkatalog sieht für schwerwiegende Verkehrsverstöße neben Punkten und Bußgeld auch ein Fahrverbot vor. Zu diesen Verkehrsverstößen zählen unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 Stundenkilometer innerorts und 41 Stundenkilometer außerorts sowie Verstöße gegen die 0,5-Promillegrenze und Rotlichtverstöße.

Fahrerlaubnis bleibt bestehen

Das Fahrverbot wird durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde angeordnet und verbietet dem Verkehrsteilnehmer das Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Die Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen. Für die Dauer des Fahrverbots müssen alle Führerscheindokumente abgegeben werden. Diese erhält man jedoch nach Ablauf des Fahrverbots wieder zurück.

Fährt jemand trotz des Fahrverbots mit einem Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr, so begeht er eine Straftat. Das bedeutet, dass für die Dauer eines Fahrverbots auch nicht mit einem Mofa, Elektrorollstuhl oder Segway am Straßenverkehr teilgenommen werden darf. Das betrifft auch Verkehrsteilnehmer, die vor 1965 geboren wurden und ein Mofa ohne Prüfbescheinigung fahren dürfen.

Das Fahrverbot, das im Regelfall von der Bußgeldbehörde verhängt wird, beträgt zwischen einem Monat und drei Monaten. Bei einem einmonatigen Fahrverbot bemisst sich die Dauer nach einem Kalendermonat. Hier bietet sich der Monat Februar zum Antritt des Fahrverbots an.

Ein Fahrverbot umgehen

Wenn man einen Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot erhalten hat, stellt sich die Frage, ob man es umgehen kann. Grundsätzlich lässt es das deutsche Recht zu, dass das Bußgeld verdoppelt wird und das Fahrverbot wegfällt. Diese Regelung wird in Bayern jedoch nur extrem selten angewandt. Um ein Fahrverbot umgehen zu können, muss man dem Gericht beziehungsweise der Bußgeldbehörde nachweisen, dass man als Betroffener den Arbeitsplatz und damit die wirtschaftliche Existenz verlieren würde. Es muss also eine unzumutbare Härte vorliegen, die jedoch immer vom Einzelfall abhängt und nicht pauschal beurteilt werden kann. Hinsichtlich dieser Ermessensausübung der Behörden und der Gerichte kommt es auch zu regionalen Unterschieden.

Wenn man ein Fahrverbot antritt, stellt sich die Frage, wann der Führerschein abgegeben werden muss. Grundsätzlich muss das Fahrverbot dann angetreten werden, wenn es rechtskräftig ist. Die Rechtskraft des Fahrverbots tritt mit der des Bußgeldbescheids ein. Das ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides der Fall. Durch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann die Rechtskraft auch verschoben werden. Ersttäter können den Zeitpunkt der Abgabe innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids selbst wählen.

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