Arbeitsleben
Das müssen Sie zum Homeoffice wissen

Das Büro daheim erlebte in der Corona-Pandemie seinen Durchbruch. Dabei sind viele Rechtsfragen offen.

14.05.2021 | Stand 16.09.2023, 2:58 Uhr
Die Arbeit im Homeoffice bringt für viele Angestellte gerade in Corona-Zeiten eine Verbesserung der Situation mit sich, findet unser Experte. −Foto: Vinzent Weinbeer/Vinzent Weinbeer

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde eine Homeoffice-Pflicht von vielen Betrieben angeordnet. Während in der Vergangenheit jeder Mitarbeiter im Home-Office kritisch beurteilt wurde, gewinnt die Möglichkeit nun immer mehr an Bedeutung. Zum einen kann damit dem Pandemiegeschehen besser Einhalt geboten werden, zum anderen soll dadurch die Produktivität steigen. Rund um das Home-Office gibt es aber auch viele offene Rechtsfragen:

Homeoffice – Recht oder Pflicht?: Ausgehend vom Arbeitsvertrag stellt sich die Frage, ob ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, seine Arbeit im Home-Office auszuüben. Gibt es dazu im Arbeitsvertrag keine Regelung, konnte dies bislang vom Betrieb regelmäßig nicht verpflichtend angeordnet werden. Mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes im April 2021 wurde nunmehr aber festgehalten, dass der Arbeitgeber bei Überschreiten der Corona-Inzidenzzahlen die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice anbieten muss und der Arbeitnehmer diese annehmen muss, wenn keine im Einzelfall begründeten Ausnahmen vorliegen. Aktuell gibt es somit eine Verpflichtung sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Was tun, wenn das Internet streikt?

Darf der Arbeitgeber das Homeoffice besichtigen? – Eine Prüfung der Arbeitsstätte durch den Arbeitgeber ist möglich. U.a. sind Arbeitssicherheit und Datenschutz vom Arbeitgeber zu überprüfen. Dies darf aber nicht unangekündigt und zu jeder Tageszeit erfolgen, sondern muss angemessen sein und mit dem Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG vereinbar sein. Mit Vorankündigung kann also nach aktueller Rechtsprechung ein Anspruch des Arbeitgebers auf Besichtigung bestehen.

Ausfall von Internet und Telefon? – Bei Ausfall von Internet und Telefon während der Home-Office-Arbeitszeit handelt es sich um ein betriebliches Risiko. Der Arbeitnehmer sollte in diesem Fall den Betrieb informieren und muss – wenn die Aufforderung im Rahmen des Direktionsrechts vom Vorgesetzten kommt – unverzüglich den Weg ins Büro antreten, um dort weiterarbeiten zu können.

Unfälle im Homeoffice abgesichert?

Gibt es einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz? – Auch im Home-Office gibt es einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dies bedeutet, dass grundsätzlich auch jeder Unfall im Home-Office abgesichert ist. Nach der aktuellen Rechtsprechung gibt es aber keinen Versicherungsschutz innerhalb des Hauses auf dem Weg ins Home-Office, z.B. bei einem Sturz in einem anderen Zimmer des Hauses auf dem Weg ins Büro. Begründet wird dies damit, dass insoweit der private Charakter überwiegen würde.

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Dr. Marius Treml ist Partner der Kanzlei T&P Treml und Partner mbB aus Cham.Dr. Marius Treml ist Rechtsanwalt und Fachanwalt. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen.T&P Treml und Partner mbB, Rosenstraße 8, 93413 Cham, (09971) 99 6 99-0, Mail:cham@tp-partner.com,www.tp-partner.com

Eine zusätzliche steuerliche Absetzbarkeit wurde erstmals für das Steuerjahr 2020 geschaffen: Es kann eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Arbeitstag zu Hause steuerlich in Ansatz gebracht werden.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Arbeit im Homeoffice für viele Angestellte gerade in Corona-Zeiten eine Verbesserung der Situation mit sich bringt. Ob der Trend zum Homeoffice weiter anhält, bleibt aber abzuwarten.