Denkmal in Gefahr: Gut Hötzing soll zum Teil abgerissen werden

13.06.2008 | Stand 13.06.2008, 17:44 Uhr

Chams Kreisheimatpfleger Hans Wrba steht unter Schock. Kaum ist das Ende eines landkreisweit bedeutenden Denkmals per Landratsamts-Bescheid besiegelt, steht das nächste erhaltenswerte Stück Heimatgeschichte auf dem Abrissplan. Und dieses Mal reichen die Wurzeln seiner Herkunft noch weiter zurück als beim Pemflinger Zehentstadl, der sein Fundament im 13. Jahrhundert bekam.

Gut Hötzing in der Gemeinde Schorndorf ist in seinem Ursprung noch wesentlich älter. Im September 1003 wird es bereits in einem Schreiben von Kaiser Heinrich II. erwähnt. In der kommenden Woche muss der Gemeinderat über einen Antrag auf Vorbescheid zum Abriss aller Gebäude des alten Guts abstimmen – mit Ausnahme des Schlosses. Anstelle des historischen Gesamt-Ensembles will ein Investor auf dem Grund und der Freifläche des Guts von 58 Hektar Photovoltaikanlagen installieren.

Mehr sei noch nicht bekannt, sagt Kreisheimatpfleger Hans Wrba. Doch ihm reicht das, worüber da entscheiden werden soll. „Ich habe Angst um das Gut Hötzing“, sagt er. Werde erst einmal alles rund ums Schloss, das im 18. Jahrhundert dazu gebaut wurde, weggeräumt, sei auch dieses Gebäude schnell von der Beseitigung bedroht. „Zudem ist dann der Gesamtcharakter kaputt“, weiß Hans Wrba. Bei der Beschreibung der Örtlichkeiten kommt der Heimatbegeisterte schnell ins Schwärmen. Es gebe auf dem Gut etwa einen Stall mit einem unglaublich schönen, böhmischen Gewölbe mit Steinsäulen. Das Wohnhaus sei vermutlich noch älter als das Schloss, alles in allem zeige sich hier der „Inbegriff eines Hofmark-Ortes“. Bis heute hat das Gut seinen Flair behalten: Geduckt in der weiten Landschaft, umgeben von Feldern und Wäldern und bestückt mit einem Naturdenkmal aus uralten Buchen in einer Allee als Zugang umfasst das Gut zahlreiche Gebäude, die sich hinter hohem Grün verstecken. „So weit ich weiß, ist das Gut noch nicht verkauft“, sagt Wrba. Sicher müsse man für eine Weiternutzung des Gutes Zugeständnisse machen, etwa Gebäude entkernen – dazu sei die Denkmalpflege durchaus bereit. „Doch was da beantragt wird, ist eine Landschaftsverschandelung“, sagt Wrba. Er hofft, dass die Zukunft für das Gut Hötzing anders ausschaut als für den Pemflinger Zehentstadl. Dem habe trotz zahlreicher Bemühungen der Denkmalpflege die Sturheit des Besitzers den Garaus gemacht. Das Argument, das zum Bescheid für den Abriss geführt habe – nämlich, dass eine Sanierung wirtschaftlich nicht zumutbar sei – sei beliebig und könne für die Beseitigung fast jedes Baudenkmals gebraucht werden. Er verstehe die „Doppelzüngigkeit“ hier im Landkreis nicht, wenn einerseits mit typischer, bayerischer Idylle um Urlauber geworben werde, andererseits jedoch diese Idylle mit den Denkmälern beseitigt werde.