Cham
Der Notar erklärt, wie man für den Notfall vorsorgt

„Betreuuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ zu diesem Thema hatte der

26.04.2018 | Stand 16.09.2023, 6:05 Uhr

Anneliese Raab dankte demNotar Dr. Robert Maurer.

Frauenbund Windischbergerdorf eingeladen. Der Vortrag fand großes Interesse. Die Vorsitzende Anneliese Raab konnte dazu Notar Dr. Robert Maurer aus Cham begrüßen, sowie 36 Frauenbundmitglieder und einen Herrn.

„Jeder von uns kann durch Unfall oder eine schwere Krankheit in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann“, so Notar Maurer einleitend. „Wer regelt meine Bankangelegenheiten? Wer bestimmt, wo ich im Krankheitsfall behandelt werde? Wo werde ich leben, wenn ich in meiner Wohnung nicht mehr ausreichend versorgt werden kann?“ Wenn man keine Vorsorge getroffen habe, handelr der Staat. Selbst nächste Verwandte hätten kein Recht, stellvertretend zu handeln, sondern das Betreuungsgericht bestelle einen „Betreuer“. Um dies zu verhindern, könne man eine Vertrauensperson durch die „Vorsorgevollmacht“ ermächtigen, für einen zu handeln, wenn man selbst nicht mehr geschäftsfähig ist. Der Bevollmächtigte muss hierbei überlegen, wie der Vollmachtgeber entscheiden würde, wenn er selbst handeln könnte. Nur in absoluten Ausnahmefällen, z.B. Verfassung eines Testaments, kann der Bevollmächtigte nicht wirksam für den Vollmachtgeber handeln. Die Vorsorgevollmacht - auch die Betreuungs- oder Patientenverfügung - sollte auf jeden Fall schriftlich abgefasst und beglaubigt sein. Wichtig sei auch die „Patientenverfügung „.Auf diese Weise kann jeder festlegen, welche medizinische Behandlung er wünscht, wenn er nicht mehr entscheidungsfähig ist:“