Schutz
Der Schnitt dient der Sicherheit

Am Montag wurden in Chamerau an der Bachstraße Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit und der anliegenden Häuser entfernt.

21.12.2021 | Stand 15.09.2023, 22:27 Uhr
Hermann Schropp
Am Montag mussten zwei mächtige Weißtannen an der Bachstraße gefällt werden. Foto: Hermann Schropp −Foto: Hermann Schropp

Dass die zwei mächtigen Weißtannen, gepflanzt vor gut 70 Jahren an der Bachstraße, wenn ein starker Wind ging mächtig schwankten, war der Gemeinde und den Anliegern seit längerem bekannt. Dass es mit deren Fällung nun schnell gehen musste, dafür gebe es gute Gründe, so die Gemeinde, auf dessen Grund die Bäume standen. Nach heftigen Böen lagen immer wieder rund um den Baum zahllose Zweige am Boden, des Öfteren war sogar ein ganzer Ast abgebrochen. Die Standfestigkeit des Baums war in Gefahr und somit ein eventuelles gefährliches Hindernis an der unmittelbar vorbeiführenden Bachstraße für die Autofahrer und für den Anlieger.

Bei der Fällung musste vorsichtig vorgegangen werden, damit die Bäume so zum Fallen kamen, dass keine Schäden entstehen konnten. Die Bäume wurden deshalb durch Seile gesichert und in die richtige Richtung zu Fall gebracht. Die Arbeiten die durch die Bauhofmitarbeiter unter Vollsperrung der Bachstraße durchgeführt wurden, liefen ohne Probleme ab. Nach dem fällen, dem Abtransport der Tannen und dem Säubern der Fahrbahn durch die Gemeindebediensteten, konnte die Straße wieder freigegeben werden. „Wir haben uns die Maßnahme natürlich nicht leicht gemacht“, sagt Bürgermeister Stefan Baumgartner. Gerade als Kommune habe man für diese Gewächse eine besondere Verantwortung. Daher werfen auch Mitarbeiter des Bauhofs regelmäßig ein Auge auf die prägnanten Bäume in der Gemeinde. Schließlich sei grundsätzlich jeder Besitzer von Bäumen auf seinem Grundstück für deren Verkehrssicherheit verantwortlich. „Jeder Eigentümer sollte seinen Baum oder seine Bäume am besten zwei Mal im Jahr kontrollieren“. Die Regelmäßigkeit der Baum-Begutachtung sei der Schlüssel, um Auffälligkeiten wahrzunehmen. Nur wenn gravierende Defekte erkennbar sind, muss man genauer nachforschen. So müssen zum Beispiel dürre Äste, welche auf die Straße oder den Gehweg fallen könnten, entfernt werden. Bäume seien nicht gefährlich, nur weil sie groß sind, ein Baum passt sich über Jahre perfekt an seine äußeren Umwelteinflüsse an.

Dass die Motorsäge so schnell zum Einsatz kam, erklärt die Gemeinde auch mit der zu erwarteten Wetterlage, die es mit angeschlagenen Bäumen nicht gerade gut meint: „Aufgrund der vorhersehbaren Wetterereignisse hat man sich entschlossen, die Bäume umgehend zu fällen, um Personen- und Sachschäden auszuschließen“. Verursacht ein umgestürzter Baum Schäden am eigenen Haus, übernimmt die Wohngebäudeversicherung in der Regel die Kosten für Reparatur und Instandsetzung. Im Versicherungsschutz enthalten sind aber auch alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Abtransport und der Entsorgung von entwurzelten oder umgeknickten Bäumen stehen. Entsteht ein Fremdschaden springt hingegen die Haftpflichtversicherung ein, wenn der Hausbesitzer bei anderen einen Sturmschaden verursacht hat - etwa am Nachbargrundstück. Allerdings: Stürme gelten als „höhere Gewalt“, das bedeutet, dass der Baumbesitzer nicht zahlen muss, sofern er seiner gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. (che)