Kommune
Die Grundschule ist auf aktuellem Stand

Für das Projekt „Digitales Klassenzimmer“ gab es Fördermittel. VG Tiefenbach-Treffelstein ist seit 2017 schuldenfrei.

30.03.2021 | Stand 16.09.2023, 3:44 Uhr
Ludwig Prögler
Schüler und Lehrer der Grundschule Tiefenbach verfügen über digitales Equipment. −Foto: Rolf Vennenbernd/Rolf Vennenbernd/dpa

Den VG-Haushalt 2021 haben die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung in ihrer Sitzung einstimmig abgesegnet. Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1 024 000 Euro ab, der Vermögensetat mit 139 600 Euro. Die von den Mitgliedsgemeinden Tiefenbach und Treffelstein zu erhebende Verwaltungsumlage steigt gegenüber dem Vorjahr, bedingt durch den Rückgang bei den Bürgern um 51 auf 2861 Personen, von 130,03 auf 137,87 Euro pro Einwohner. Zusätzlich ist im Verwaltungsbereich eine Investitionsumlage von 4,19 Euro (Vorjahr 4,12 Euro) veranschlagt.

Die Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung tagten im Sitzungssaal der Alten Schule in Tiefenbach, um die coronabedingten Hygiene-Regeln einhalten zu können. Ihnen lagen die Haushaltsentwürfe 2021 für Verwaltung, Schule und Abwasserbeseitigung vor. Die Ansätze erläuterte Kämmerer Rudolf Liegl.

Schülerumlage gesunken

Nach seiner Rechnung ist die Schülerumlage etwas gesunken. Die Mittelschule Tiefenbach ruht bekanntlich. Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Tiefenbach-Treffelstein als Schulaufwandsträger unterhält nur mehr die Grundschule mit den Klassen 1 bis 4. Zwischenzeitlich werden seit 2019/2020 eine Mittagsbetreuung mit insgesamt zwei Gruppen (bislang eine Mittagsbetreuung in einer Gruppe) und seit 2020/2021 eine verlängerte Mittagsbetreuung vorgehalten, die zusätzlichen Personalaufwand und Beförderungskosten verursachen.

Die Schülerumlage für die Grundschule Tiefenbach sinkt trotzdem bei nur mehr 68 Schülern (Vorjahr 75 Schüler) erheblich auf 2733,82 Euro je Schüler. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr (3164 Euro) einen Rückgang um 430,18 Euro pro Schüler.

Außerdem ist zur Finanzierung von Ausgaben auf dem Schulsektor im Vermögenshaushalt ein Finanzbedarf von 5000 Euro notwendig, woraus eine Investitionsumlage von 73,53 Euro je Schüler resultiert. In diesem Zusammenhang wurde angesprochen, dass die Mitgliedsgemeinden Tiefenbach und Treffelstein zusätzlich eine Schülerumlage für den Besuch der Schwarzachtal-Mittelschule in Waldmünchen zu entrichten haben.

Für den der VG obliegenden Teil der Abwasserbeseitigung ist eine Betriebskostenumlage von 174 500 Euro erforderlich, die entsprechend dem Verteilungsschlüssel aus der Zweckvereinbarung von den Gemeinden Tiefenbach und Treffelstein aufzubringen ist.

Auf Tiefenbach entfallen aufgrund der Einleitungsmenge des vergangenen Jahres 67,46 Prozent (117 716 Euro), auf Treffelstein 32,54 Prozent (56783 Euro). Kreditaufnahmen sind 2021 wie in den Vorjahren nicht vorgesehen. Die Verwaltungsgemeinschaft ist seit 2017 schuldenfrei.

VG-Vorsitzender Ludwig Prögler informierte über die bereits erfolgte Ausstattung der Grundschule im Rahmen des Projekts „Digitale Klassenzimmer“. So wurden über die Förderrichtlinie „Digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ insgesamt 30 Apple iPads samt Zubehör mit Kosten von insgesamt 18 057 Euro für das laufende Schuljahr beschafft. Die Auslieferung erfolgte im Januar und Februar.

Laut Förderrichtlinie steht ein Förderhöchstbetrag von insgesamt 33 612 Euro bis 2024 für die Grundschule Tiefenbach zur Verfügung. Weitere Investitionen sollen, so der einstimmige Beschluss des Gremiums, bis zum Förderhöchstbetrag für die Grundschule Tiefenbach in Abstimmung mit der Schulleitung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 vorbereitet werden.

Das Förderprogramm „Sonderbudget Leihgeräte“ wurde ebenfalls genutzt. Investiert wurden hier insgesamt 5594 Euro in 13 Endgeräte (Apple iPads) mit Zubehör.

Auch das kurzfristig aufgelegte Förderprogramm „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ wurde in Abstimmung mit der Schulleitung in Anspruch genommen. Angeschafft wurden fünf Lehrerdienstgeräte (Laptops und Software), für die insgesamt 4533 Euro ausgegeben wurden. „Somit ist die Schule aktuell sehr gut ausgestattet“, erklärte Prögler, der neben Schulleiterin Bernadette Unverzart auch Klaus Rückerl und Bonifatius Vogl erwähnte, die bei der Installation der Geräte unentgeltlich Hilfe leisteten.

Prögler informierte das Gremium anschließend über das Vorhaben, neben der bereits vorhandenen PV-Anlage am Dach des Betriebsgebäudes der Kläranlage (Bürgersolaranlage Tiefenbach GbR) eine weitere auf dem Anlagengrundstück zu realisieren. Hierzu fanden mit dem Zukunftsbüro der Kreiswerke Cham und der Bauabteilung im Landratsamt Cham mehrere Gespräche statt.

Überdachung angedacht

Nun werde überlegt, mit der beabsichtigten Installation einer Phosphatfällung eine Überdachung mit zusätzlichem Abstellplatz für das Betriebsfahrzeug und weiterer Gerätschaften zu schaffen. Das Zukunftsbüro der Kreiswerke habe eine mögliche PV-Nutzung (mit Eigenstrom) für die an der Kläranlage vorhandenen Situation untersucht und eine Solarpotenzialanalyse sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einer 30 kWp-PV-Anlage mit Stromspeicher angestellt.

Die Idee stieß auf Zuspruch bei den VG-Räten. Sie votierten einhellig dafür, eine entsprechende Bauvoranfrage beim Landratsamt in Cham einzureichen. Danach sollte eine angepasste Solarpotenzialanalyse mit exakter Wirtschaftlichkeitsberechnung angestellt werden.

Darüber hinaus berichtete der VG-Vorsitzende, dass für die Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach ein Zuwendungsantrag für die Förderrichtlinie FöRdR im Jahr 2021 über das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eingereicht wird. Dadurch könnten ab dem Jahr 2022 die nach dem Online-Zugangsgesetz gewünschten und danach wahrscheinlich zwingend erforderlichen Online-Dienste im kommunalen Bereich angeboten werden.

Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeiten in Bayern (AKDB) stellte als zuständiger EDV-Dienstleister ein individuelles Bundle mit förderfähigen und OZG-konformen Fachdiensten im Bürgerservice-Portal für die Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach-Treffelstein zusammen, wie der geschäftsführende Beamte Hans Braun erklärte. Demnach sind als einmaliges Entgelt für die erstmalige Bereitstellung des Online-Dienste-Bundles 8261 Euro zu planen, die mit 90 Prozent gefördert werden. Das laufende Entgelt für Kundenberatung und Pflege pro Jahr (Leistung auf Dauer) wird nach Bestellung vier Jahre ohne Berechnung durch die AKDB bereitgestellt. (wpa)