Gesetz
Die Grundsteuer wird neu berechnet

Das Finanzamt Cham informiert: Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober müssen Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben.

06.05.2022 | Stand 06.05.2022, 9:33 Uhr

Am 1. Januar 2022 ist das Bayerische Grundsteuergesetz in Kraft getreten. Aufgrund der neuen Rechtslage müssen die Finanzämter auf den Stichtag 1. Januar 2022 die hierfür erforderlichen neuen Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer feststellen. Damit diese überhaupt festgestellt werden können, sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken beziehungsweise Betrieben der Land-und Forstwirtschaft verpflichtet, zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Grundsteuer wird dann ab dem Jahr 2025 nach den neuen Berechnungsgrundlagen berechnet.

Die Grundsteuererklärung kann ab dem 1. Juli 2022 einfach elektronisch unter „Elster – Ihr Online-Finanzamt“ unter: www.elster.de übermittelt werden, so die Pressemeldung des Finanzamtes Cham an die Mittelbayerische Zeitung. Hierfür ist eine Registrierung notwendig, die aber bis zu zwei Wochen dauern kann. Die Erklärung kann aber auch auf Papier eingereicht werden. Die Vordrucke hierfür sind in Kürze im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de und ab 1. Juli 2022 auch in den Finanzämtern oder der jeweiligen Gemeinde zu finden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Allgemeinverfügung vom 30. März 2022 zur Abgabe der Grundsteuererklärungen aufgefordert. Diese ist neben dem Aushang an den Amtstafeln der bayerischen Finanzämter auch auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de zu finden. Dort sind auch weitere Informationen, ein Chatbot, eine Broschüre, Erklärvideos und FAQs frei zugänglich, die bei der Abgabe der Grundsteuererklärung unterstützen. Darüber hinaus ist die Informationshotline zur Bayerischen Grundsteuer bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung unter: (089) 30700077 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 16 Uhr telefonisch erreichbar. Zudem verschickt die Steuerverwaltung bis Juni 2022 Informationsschreiben an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die natürliche Personen sind.