Vortrag
Die Rechte von Behinderten

Obmann Johann Fischer forderte mehr Chancen für Schwerbehinderte: „Diese Menschen sind nicht weniger leistungsfähig.“

14.06.2021 | Stand 16.09.2023, 2:24 Uhr
Johann Fischer, Vertrauensmann für schwerbehinderte Menschen am Landratsamt Cham, forderte in seinem Vortrag mehr Chancen für Schwerbehinderte. −Foto: DVG Bayern

Eine aufschlussreiche Informationsveranstaltung über die Rechte von Schwerbehinderten bot die Hauptschwerbehindertenvertretung im Bayerischen Innenministerium in Zusammenarbeit mit der Deutschen Verwaltungsgewerkschaft Bayern (DVG-Bayern) im Randsberger Hof an.

Der Referent Johann Fischer, Obmann der Deutschen Verwaltungsgewerkschaft Bayern am Landratsamt Cham, ist Vertrauensmann für schwerbehinderte Menschen am Landratsamt Cham und eine der gewählten Hauptvertrauenspersonen im Bayerischen Staatsministerium des Inneren. Damit ist er zuständig für alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beamten der Polizei, bei den Ministerien und den Bezirksregierungen.

Zunächst ging Fischer laut einer Pressemitteilung auf die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung ein. Ein Schwerbehindertenvertreter betreut die Mitarbeiter/-innen mit Behinderung in einem Unternehmen oder in einer Behörde. Er unterstützt sie beispielsweise bei Antragstellung, bei arbeitsbedingten Problemen am Arbeitsplatz und klärt sie über ihre Rechte als Schwerbehinderte auf.

Stellt ein Unternehmen einen neuen Mitarbeiter mit Behinderung ein, berät er den Arbeitgeber über die gesetzlichen Möglichkeiten bei der behinderungsgerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes und über bereitstehende Fördergelder.

Kopfzerbrechen bereitet Fischer auch die Tatsache, dass zunehmend mehr Schwerbehinderte von Mobbing betroffen sind. Fischer betreut als Hauptvertrauensperson derzeit mehrere schwerbehinderte Kollegen und Kolleginnen in ganz Bayern, die an den Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz leiden. Als Vertrauensmann der Schwerbehinderten appelliert Fischer an Arbeitgeber, verstärkt schwerbehinderte Menschen einzustellen.

Viele Arbeitgeber befürchten, dass schwerbehinderte Menschen weniger leistungsfähig sind und die Lohnausfallkosten höher sind. Die Wirklichkeit sehe aber anders aus: So bunt wie unsere Gesellschaft sei auch die Palette der Erkrankungen, die zu Einschränkungen führen können.

Nach seiner langjährigen Erfahrung mit behinderten Menschen im öffentlichen Dienst stellt Fischer fest, dass diese Menschen besonders motiviert und leistungsfähig sind. Ein Angestellter mit Diabetes oder mit MS bzw. mit einer überstandenen Krebserkrankung sei genauso leistungsfähig wie ein gesunder Mensch. Ein Zuckerkranker benötigt z.B. lediglich regelmäßige kurze Pausen für die Ernährung und zur Zuckerkontrolle.

Fischer kann sich zum Beispiel vorstellen, dass die meisten Arbeitgeber durchaus mehr Menschen mit einer Schwerbehinderung beschäftigen könnten, als es ihnen durch die gesetzliche Pflichtquote von fünf Prozent auferlegt worden ist. „Unsere Gesellschaft muss endlich aufhören, Menschen mit Behinderung als weniger leistungsfähig einzustufen“, so Fischer abschließend.