Für manchen Teichwirt kommt diese Möglichkeit zu spät, den Fischdieb, den Otter, zu fangen und zu töten, um ihre Fische zu schützen. Für den Bund Naturschutz oder den Verein Aktion Fischotterschutz sollte es diese Chance gar nicht geben. Beide klagen deshalb gegen erteilte Ausnahmegenehmigungen für den Fang und die Tötung von Fischottern in der Oberpfalz, darunter auch welche im Landkreis Cham. Entscheiden muss jetzt das Verwaltungsgericht Regensburg.
Das tagt zu dem Thema an diesem Dienstag in Bad Abbach und will voraussichtlich am Freitag, 27. August, einen Beschluss dazu fassen. Beklagt...