„Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.“ Darunter kann sich ein juristischer Laie nicht viel vorstellen. Bei einem Verfahren vor Richter Dr. Thomas Strauß am Amtsgericht gegen einen 42-jährigen Bauzeichner wurde der Begriff schon klarer.Denn der Mann hatte einen Polizeieinsatz bei einer privaten Party mit seinem Handy gefilmt, auf Aufforderung gelöscht, aber nicht aus dem Papierkorb des Mobiltelefons.
Dass dies nicht möglich war, wurde erst bei der Verhandlung offenbar. Unklar blieb die Absicht einer Geste mit dem „Stinkefinger“. Mit seinem Auto habe er einen Kasten Bier zu dieser...