Kommune
Einstand im Bauausschuss

Der neue Mitarbeiter im Bauamt, Simon Heiser, bereitete erstmals die Sitzung vor. Bausachen standen auf der Tagesordnung.

13.01.2022 | Stand 15.09.2023, 21:41 Uhr
Bürgermeister Spindler begrüßte den neuen Bauamt-Mitarbeiter Simon Heiser (re.) mit einem Sixpack Bier. −Foto: Hans Schmelber

Bevor er in die Tagesordnung einstieg, hatte Bürgermeister Dr. Stefan Spindler „eine erfreuliche Nachricht“: „Herzlich willkommen bei uns im Bauausschuss“, sagte er und begrüßte mit Simon Heiser einen neuen Mitarbeiter im Bauamt, der dort seit 1. Januar im Dienst ist und auch schon die aktuellen Sitzungsunterlagen vorbereitet hatte. Als Begrüßungsgeschenk gab es für Simon Heiser ein Sixpack Bier und Glückwünsche.

Sechs Bauanträge standen auf der Tagesordnung, und allen wurden vom Gremium ohne große Diskussion positiv zugestimmt. Da war ein Antrag auf Einbau von Melkstand und Milchkammer in die Scheune und auf Anbau eines Laufhofs im Ortsteil Grassersdorf auf dem Grundstück Flurnummer 32. Das Vorhaben liegt im Innenbereich der Ortsabrundungssatzung (OAS). Das Anwesen ist erreichbar über die Kreisstraße CHA 36.

Bewilligt wurde auch der Antrag zum Bau eines Betriebsleiterwohnhauses in Heinrichskirchen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 29. Der Bau liegt im Innenbereich und ist über die Kreisstraße CHA 35 zu erreichen. Im Beschlussvorschlag wurde festgehalten, dass, falls die Zufahrt über den öffentlichen Feld- und Waldweg mit der Flurnummer 271 der Gemarkung Heinrichskirchen erfolgt, kein Winterdienst der Stadt Rötz durchgeführt wird.

Zugestimmt wurde dem Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Werkstatt und einer Überdachung als Zwischenbau zum bestehenden Wohnhaus im Ortsteil Kleinenzenried auf dem Grundstück mit der Flurnummer 780 der Gemarkung Bernried. Das Vorhaben liegt im Innenbereich, die Zufahrt erfolgt über die Kleinenzenrieder Dorfstraße.

Das Placet gab es auch für den Antrag auf Anbau eines Geräteschuppens an eine Garage in der Schergenstraße Rötz, Flurnummer 594/1. Zufahrt ist möglich über die Schergenstraße. Das Vorhaben liegt laut Rechtsauffassung der Unteren Baubehörde am Landratsamt Cham im Geltungsbereich des Teilbaugebiets Rötz Nord. Das Landratsamt Cham hat jedoch bereits am 27. August 1981 eine Baugenehmigung ausgesprochen.

Auf dem Ratsherrntisch lag zudem eine Voranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Dreifachgarage im Ortsteil Eglshöf auf dem Grundstück mit der Flurnummer 226 der Gemarkung Berndorf; es entspricht einem privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich in einem Landschaftsschutzgebiet. Die Zufahrt erfolgt über den Eglshöfer Weg und über das Grundstück der landwirtschaftlichen Hofstelle mit der Flurnummer 224/225 in Berndorf. Eigentlich, so die Meinung mehrerer Ausschuss-Mitglieder, müsste es als Betriebsleiter-Wohnhaus bezeichnet werden. „Das wird sicherlich abschließend das Landratsamt klären“, meinte der Bürgermeister.

Eine weitere Voranfrage hatte den Bau einer Maschinen- und Bergehalle in Eglshöf auf dem Grundstück mit der Flurnummer 226 in Berndorf zum Gegenstand und ist im Zusammenhang mit der vorhergehenden Bauanfrage zu sehen. Dabei handelt es sich ebenfalls um ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet. (fsh)