Cham/Landkreis
Es wird geimpft, was das Zeug hält

Die Impfzentren in Bad Kötzting und Roding erweitern ihre Kapazitäten auf bis zu 2500 mögliche Impfungen pro Woche.

16.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:01 Uhr
„Lassen Sie sich impfen!“, appelliert Landrat Franz Löffler. −Foto: Felix Kästle/dpa

Damit dies umsetzbar ist, ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Dies kann am besten online über die Internetseite der Bayerischen Impfzentren (www.impfzentren.bayern.de) erfolgen. Aber auch telefonisch ist eine Terminvereinbarung mit der Impfhotline (0 99 71) 78-992 möglich. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr erreichbar.

„Die steigende Impfbereitschaft ist sehr erfreulich. Wir reagieren darauf mit einer weiteren Ausweitung unserer Impfkapazitäten“, so Landrat Franz Löffler. „Mein Appell an alle Bürgerinnen und Bürger ist nach wie vor: Lassen Sie sich impfen! Egal ob Erstimpfung oder Auffrischungsimpfung – unsere Impfzentren in Roding und Bad Kötzting tun alles, um bestmöglich vorbereitet zu sein. Neben den Impfzentren sind sicher auch die Arztpraxen im Landkreis und die Betriebsärzte maximal bemüht, den Impfwünschen nachzukommen. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Am Impfangebot wird es nicht liegen!“

„Es ist ausreichend Impfstoff vorhanden. Wir haben unsere Lagerbestände auf die maximale Impfkapazität aufgestockt“, ergänzt der Leiter der Impfzentren, Michael Stahl. „Impftermine sind sowohl diese Woche als auch nächste Woche noch vorhanden.“ – Für die „Spritz“-Tour benötigt man weiterhin keine Terminvereinbarung. Hierbei muss jedoch je nach Aufkommen allerdings mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.

Zum Impftermin wird der Personalausweis und, falls vorhanden, der Impfpass benötigt, bei Zweit- und Auffrischungsimpfungen ist ein Nachweis über die erfolgten Impfungen erforderlich. Das Mitbringen des Aufklärungsmerkblattes sowie des Anamnese- und Einwilligungsbogens wird empfohlen (Landratsamt, Homepage, unter Informationen zur Corona-Schutzimpfung. Es können auch Landkreisfremde sowie Kinder und Jugendliche ab zwölf im Beisein eines Erziehungsberechtigten geimpft werden. Auffrischungsimpfungen sind ab 18 Jahren möglich, sofern die erste Impfserie seit mindestens sechs Monaten abgeschlossen ist.