Wirtschaft
Firma floriert und expandiert

Martin Makowski ist Chef der SW Zoll-Beratung GmbH. Unternehmen ist auf zollrechtliche Abwicklungen spezialisiert.

08.02.2021 | Stand 16.09.2023, 4:30 Uhr
Johann Gruber
Die weltweite Kundschaft symbolisiert der chinesischen Krieger im Büro von Martin Makowski, der neben der SW Zoll-Beratung auch noch die neue zentrale Unternehmenseinheit „Schenker Customs“ leitet. −Foto: Johann Gruber/Johann Gruber

Am 1. November 2020 folgte Martin Makowski dem in den Ruhestand getretenen Harald Rieder als Geschäftsführer der SW Zoll-Beratung GmbH in der Dr.-Georg-Schäfer-Straße nach (wir berichteten). Nach nun 100 Tagen in der Verantwortung sprach unser Medienhaus mit dem neuen Chef des expandierenden Zoll-Beratungsunternehmens, das 1995 von Harald Rieder initiiert wurde. Da er über drei Jahre als 2. Geschäftsführer im Unternehmen tätig gewesen war und mit Harald Rieder vertrauensvoll zusammenarbeiten konnte, gab es durch den Wechsel an der Spitze organisatorisch keine nennenswerten Umstellungen zu veranlassen.

Analyse, Beratung, Abfertigung

Die SW Zoll-Beratung GmbH hat sich als eigenständiges Unternehmen im Logistikkonzern Schenker in dem Vierteljahrhundert seit ihrer Gründung als einer der führenden Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der Außenhandels- und Zollabwicklung sowie der themenspezifischen Beratung und Schulung in diesem Bereich etabliert. Das einschlägige Leistungsspektrum reicht von der Analyse und Beratung über die individuelle Schulung bis zur operativen Abfertigung.

Das Vereinigte Königreich und Nordirland (GBR) ist am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union (EU) ausgeschieden. Ein Übergangsabkommen ermöglichte es, dass Einfuhren aus und Ausfuhren nach GBR auch nach dem Brexit bis 31. Dezember 2020 zunächst weiter nicht als Nicht-EU-Staat behandelt wurde. Nach zweimaliger Verschiebung des Endzeitpunkts für den Abschluss für ein Freihandelsabkommen für den Warenverkehr und im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit rechneten wohl nicht wenige damit, dass die Übergangsfrist erneut verlängert würde, meinte Makowski.

Groß sei die Verwirrung dann gewesen, als am 23. Dezember 2020 doch noch ein Brexit-Deal publik gemacht wurde. Für ihn und seiner Mitarbeiter sei das schon eine große Herausforderung gewesen, sich in der Kürze der Zeit – trotz monatelanger Vorbereitung – mit den neuen Rahmenbedingungen vertraut zu machen, betonte der Chef der SW Zollberatung. Doch zwischenzeitlich wurden bereits mehrere Hunderttausend Warensendungen durch sein Unternehmen zollrechtlich abgewickelt. Schließlich sehe sich die SW Zoll-Beratung als das Anti-Blockier-System für die reibungslose Teilhabe ihrer Kunden am Außenhandel. Das zwischen der EU und GBR ab 1. Januar 2021 geschlossene Freihandelsabkommen sehe Nullzollsätze und Nullkontingente für alle Waren vor, die den entsprechenden Ursprungsregeln genügen. Wer im Warenverkehr mit GBR auf ein „weiter so wie bis bisher“ gehofft hatte, wurde zum Jahresbeginn aber auf den harten Boden der Realität zurückgeholt. Bei einem Brexit-No-Deal wären für Importe aus GBR Zölle und Einfuhrumsatzsteuern zu erheben gewesen. Nach dem geschlossenen Deal werden zwar keine Zölle erhoben, wohl aber sind die Einfuhrumsatzsteuern zu entrichten. Nach Zollrecht sind trotz Zollfreiheit alle Ein- und Ausfuhren von und nach GBR beim Zoll anzumelden. Es müssen nun aber wesentlich mehr Informationen (Ursprungserklärungen) beigebracht werden als bei einem No-Deal. Im Vergleich zum vergangenen Jahr sind vor allem bei Lebensmittelimporten aus GBR die Dokumentationen deutlich komplexer geworden als zum Beispiel bei Kleidung. Makowskis Fazit ist, dass der Brexit-Deal mit noch mehr Aufwand verbunden ist, als es ein No-Deal gewesen wäre.

Das wichtigste Dokument für die zollrechtliche Bearbeitung ist die Handelsrechnung, in der in der Regel auch die Warentarifnummer angegeben ist. Für diese elfstellige Nummer gibt es ein EU-einheitliches System, an das sich GBR aber nur teilweise angelehnt hat. Da die Amtssprache Deutsch ist, akzeptiert der Zoll auch keine Warenbeschriftungen in englischer Sprache.

Was dem Standort guttut

Ende der 1990er Jahre wurde ein Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System (ATLAS) eingeführt. Mit dieser Zollsoftware werden schriftliche Dokumente der Zollabwicklung wie Zollanmeldungen oder Einfuhrabgabenbescheide durch elektronische Nachrichten im EDIFACT-Format ersetzt. Ohne ATLAS und die damit ermöglichten digitalen zollrechtlichen Abwicklungen würde es die SW Zoll-Beratung am Standort Furth im Wald so nicht mehr geben.

So hat sich das auf die zollrechtlichen Abwicklungen für ihre Kunden spezialisierte Unternehmen von Furth aus etablieren können. Nicht ohne Stolz verweist Makowski darauf, dass namhafte Unternehmen verschiedenster Branchen und Größe der SW Zoll-Beratung die zoll-, steuer- und außenwirtschaftsrechtliche Abwicklung ihrer sensiblen Außenhandelsprozesse anvertrauen. Deshalb sucht das prosperierende Unternehmen sowohl Berufsnachwuchs für die Ausbildung als Bürokaufmann bzw. -frau sowie Fachkräfte als Referenten für Zollrecht und Außenhandelswirtschaft (www.swzoll.de/karriere). (fer)