Es war wieder das gesamte Sammelsurium eines rabiaten, selbstherrlichen Ehemanns, das ein 41-Jähriger gegen seine Partnerin immer wieder auslebte. Darum musste er sich nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung, Verleumdung, Freiheitsberaubung, Nachstellung und schließlich noch Bruchs eines Kontaktverbots vor Richter Dr. Thomas Strauß am Amtsgericht Cham verantworten.
Begonnen hatten die körperlichen Attacken gegen die 33-jährige Frau eigentlich schon kurz nach Beginn der Beziehung der beiden 2015, als der Mann seine Partnerin so schlug, dass sie hinfiel und sich, neben einigen...