Eindringlich machten Staatsanwältin und Richterin einer jungen Frau bei einer Verhandlung wegen Körperverletzung am Chamer Amtsgericht klar, dass es für sie sehr schwer werden könnte, wenn sie falsch aussagt, indem sie ihre bei der Polizei geäußerte Anschuldigung gegen ihren Freund zurücknimmt. Obwohl er sie schlug, wollte die Frau für ihren Partner vor Gericht lügen.
Letztlich blieb ihr aber kaum etwas anderes als die Wahrheit übrig: Würde sie ihre Aussage bei der Polizei zurücknehmen, würde sie sich einer wissentlich falschen Beschuldigung strafbar machen. Und wenn sie die...