„Was haben sie zu den Tatvorwürfen zu sagen?“, fragte Amtsrichter Dr. Thomas Strauß einen 41-jährigen, derzeit arbeitslosen Produktionshelfer, der von der Staatsanwaltschaft der vorsätzlichen Körperverletzung bezichtigt wurde. „Schuldig! Das stimmt“, entgegnete der Mann kurz und bündig. Dennoch kam er natürlich nicht um eine Strafe herum, wegen des Geständnisses beließ es der Richter aber bei einer Geldstrafe.
Nachbarn sind der Angeklagte und der Geschädigte, den er mit Fäusten traktiert hatte und der davon eine Platzwunde an der Augenbraue und ein dickes, blaues Auge davontrug. Zudem kann...