Kommune
Für und Wider von PV-Anlagen

Gemeinderat Rimbach führte Grundsatzdiskussion über Freiflächenanlagen – und hofft auf Direktiven der Staatsregierung.

14.05.2021 | Stand 16.09.2023, 3:06 Uhr
Siegfried Volkner
Auf dieser Fläche bei Offersdorf will die Firma Unien GmbH eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten. −Foto: Siegfried Volkner

Gleich zwei Anträge auf Ausweisung von Grundstücken für Photovoltaik-Freiflächenanlagen lagen in der Sitzung am Mittwoch auf dem Tisch des Gemeinderats. Dazu entwickelte sich eine lebhafte Debatte, bei der Für und Wider erörtert wurden. Letztendlich kristallisierte sich heraus, dass das Gremium nicht grundsätzlich gegen die Stromerzeugung mittels Photovoltaik sei und sie, wo passend, auch befürworten würde. Doch über Umfang und Größe gab es Bedenken, zumal Landschaftsschutzgebiet und Biotope betroffen wären. Ergebnis: Die Anträge wurden zurückgestellt.

Die Produktion von Strom mittels Photovoltaikanlagen bekommt mit den gerade von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzen zum Schutz der Umwelt und des Klimas einen neuen Schub. Auf einem großen Teil der Dachflächen in der Gemeinde Rimbach sind bereits Photovoltaik-Elemente zur Stromeinspeisung montiert.

Mit der Installation einer Bürgersolaranlage auf dem Dach der Schule im Jahr 2004 wurde diesbezüglich Pionierarbeit geleistet, sie gehörte zu den ersten im Landkreis Cham. Mittlerweile aber geht der Trend offensichtlich zu großflächigen Anlagen, die nicht mehr auf Dächern, sondern auf dem Boden stehen.

Dieser Trend war wohl ausschlaggebend dafür, dass sich der Gemeinderat mit zwei Anträgen auseinandersetzen musste; Investoren hatten die Ausweisung eines Sondergebiets bei Offersdorf, bzw. die Änderung des Flächennutzungsplans für ein Grundstück in Schafhof beantragt.

Der Antrag der Unien GmbH auf Ausweisung eines Sondergebiets Photovoltaik bei Offersdorf bezog sich auf Teilstücke der Flurnummern 470 und 549 der Gemarkung Gotzendorf mit einer Fläche von 5,81 Hektar.

Thema Landschaftsschutz

Grundlage der Diskussion war die Feststellung von Geschäftsleiter Christian Wingenfeld, dass die bezeichnete Fläche komplett im Landschaftsschutzgebiet liege. Bezug nehmend auf ein Schreiben der Bayerischen Staatsregierung vom 18. November 2009 wurde darauf hingewiesen, dass zunächst eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet notwendig wäre. Das wiederum könnte zwar von der Gemeinde beantragt, doch nur vom Landkreis Cham vollzogen werden.

Bürgermeister Heinz Niedermayer merkte an, dass auch andere Kommunen mit solchen Anträgen befasst seien und auf Richtlinien des Ministeriums warteten. Weiter stellte er die Frage in den Raum, ob es gewollt sei, große Grundstücksflächen zuzupflastern.

Gemeinderat Karl Fuidl räumte ein, dass es schwierig sei, zu entscheiden, solange keine klaren Spielregeln bestünden, und er fügte an, dass zwar eine große Mehrheit von der Energiewende spreche, aber wenn im näheren Umkreis Windräder oder Freiflächen-PV-Anlagen gebaut werden sollen, rege sich schnell Widerstand.

Von Gemeinderat Georg Mühlbauer kam der Vorschlag, wenn schon eine Ausweisung als Sondergebiet in Betracht gezogen werde, sollte man grundlegend über ein Gewerbegebiet nachdenken. Michael Pongratz sprach sich dafür aus, statt landwirtschaftlichen Grund zu verbauen, vorzugsweise auf Dachflächen auszuweichen.

In der zu den Vorschlägen einsetzenden Diskussion gab Geschäftsleiter Wingenfeld zu bedenken, dass für eine Ausweisung als Sondergebiet für Photovoltaik neben der Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet im Zuge der Bauleitplanung ohnehin auch von Trägern öffentlicher Belange und von Nachbarn Stellungnahmen erforderlich seien. Vor diesem Hintergrund stünden viele Beratungen an.

Selbst wenn der Antrag nicht grundsätzlich abgelehnt würde, habe ein endgültiger Beschluss derzeit wenig Sinn, solange nicht von der Regierung und vom Landkreis neue Richtlinien ergingen. Grundsätzlich sollte man sich jedoch die Frage stellen, wie man zukünftig über solche Anträge entscheiden solle. Auch wurde, wie in anderen Kommunen praktiziert, vorgeschlagen, eine Obergrenze für den Flächenverbrauch solcher Anlagen festzulegen.

Weil also noch viele Fragen zu klären sind, einigten sich die Ratsmitglieder dahingehend, vom Antragsteller einerseits nähere Planungsunterlagen über die Art der Anlage anzufordern, andererseits aber eine Entscheidung zurückzustellen, bis weitere Richtlinien vorliegen.

Antrag abgelehnt

Ein ähnlich gelagerter Fall war der Antrag der Firma Solar Direktinvest im Auftrag von Roswitha Mühlbauer. Hier lautete der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage auf dem Flurstück 603/4 der Gemarkung Gotzendorf im Ortsteil Schafhof der Gemeinde Rimbach. Zwar sei diese Fläche mit rund 10000 Quadratmetern nicht so umfangreich wie im vorherigen Fall, doch was sich neben der Lage im Landschaftsschutzgebiet noch erschwerend darstellte, ist die Tatsache, dass sich in diesem Gebiet zwei ausgewiesene Biotope befinden.

Diese Gegebenheiten ließen eine Genehmigung vonseiten des Landkreises ohnehin als aussichtslos erscheinen. Daher lehnte der Gemeinderat den Antrag ab. (kvo)