Landkreis Cham
Geflügelpest bei Wildvögel nachgewiesen: Verbot von Märkten und Ausstellungen

18.04.2023 | Stand 15.09.2023, 0:33 Uhr
Laut Landratsamt wurde wieder Geflügelpest bei Wildvögel im Kreis Cham nachgewiesen. −Foto: Patrick Pleul/dpa

Im Landkreis Cham wurden erstmals 2023 wieder Fälle von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – bei Wildvögeln amtlich bestätigt. Bei verendeten Lachmöwen wurde das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen.

Anders als in den Jahren zuvor tritt in Deutschland sowie auch in Bayern die Geflügelpest nicht mehr nur saisonal, sondern ganzjährig auf. Das Landratsamt Cham hat daher mit Allgemeinverfügung vom 19.10.2022 und Allgemeinverfügung vom 21.11.2022 für den Landkreis Cham erweiterte Biosicherheitsmaßnahmen sowie weitere Schutzmaßnahmen angeordnet, die bis auf weiteres gelten.

Wildvögel dürfen nicht mehr gefüttert werden

Die Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen beinhalten insbesondere die Sicherung der Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion zum Schutz vor Eintrag der Geflügelpest. Alle Geflügelhalter, auch solche mit kleinen Geflügelbeständen, müssen zusätzliche Aufzeichnungen, z. B. über verendete Tiere oder die Legeleistung von Hühnern, machen. Darüber hinaus sind Märkte und Ausstellungen verboten. . Geflügelhändler ohne ortsfeste Niederlassung müssen beim Verkauf von Geflügel zudem einen Nachweis über eine tierärztliche klinische Untersuchung und im Falle von Enten und Gänsen einen Nachweis über eine negative virologische Untersuchung auf das Geflügelpestvirus vorlegen können.

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Insbesondere zum Schutz vor Eintrag des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutztiergeflügelbestände wird dringend gebeten, die oben genannten Maßnahmen strikt einzuhalten.

Ansteckung von Menschen nicht bekannt

Eine Ansteckung von Menschen mit dem Geflügelpesterreger H5N1 über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten jedoch nicht berührt oder eingesammelt werden, sondern entsprechende

Funde dem Veterinäramt Cham, Tel. 09971/78-224, gemeldet werden. Für weitere Fragen steht das Veterinäramt am Landratsamt Cham unter der oben genannten Telefonnummer zur Verfügung.