Seuche
Geflügelpest-Fall im Landkreis Cham

Die Vogelgrippe H5N1 wurde bei einer Krickente nachgewiesen. Das Landratsamt hat eine dringende Warnung für Geflügelhalter.

22.10.2021 | Stand 15.09.2023, 23:25 Uhr
Das Virus wurde bei einer Ente im landkreis Cham festgestellt. (Symbolbild) −Foto: Frank Rumpenhorst/picture alliance/dpa

Im Landkreis Cham wurde bei Kontrolluntersuchungen von Wildvögeln bei einer Wildente Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt. Es ist der erste bayerische Fall von Geflügelpest in diesem Herbst, wie die dpa berichtet. Seit Mitte Oktober breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus, aktuell gibt es demnach 16 bestätigte Fälle in Deutschland.

Bei der untersuchten Krickente im Landkreis Cham wurde das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 vom Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut nachgewiesen. Zum Schutz vor weiterer Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel auf Grund ergeht in Kürze eine Allgemeinverfügung mit Biosicherheitsmaßnahmen für die Geflügelhaltungen im Landkreis und ein Fütterungsverbot für Wildvögel, ausgenommen Singvögel.

Die Geflügelhalter im Landkreis Cham werden auf Grund des neuerlichen Nachweises von Geflügelpestviren dringend gebeten, folgendes zu beachten:

  • Schützen Sie ihr Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung auch bei den Schuhen.
  • Waschen Sie sich vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Auslaufs/ Stalls die Hände mit Wasser und Seife.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Füttern Sie das Geflügel im Stall und tränken Sie es mit Leitungswasser (nicht mit Regenwasser oder sonstigem Oberflächenwasser).
  • Verfüttern Sie keine Geflügelteile und keine Eierschalen von gekauften Eiern.
  • Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt.
  • Reinigen und desinfizieren Sie Gerätschaften und Fahrzeuge nach jeder Ein- oder Ausstallung von Geflügel und nach jedem Geflügeltransport.
  • Jäger, die Wildvögel erlegen und gleichzeitig Hausgeflügel halten, sind angehalten, die Hygienemaßnahmen besonders sorgfältig zu beachten.

Für Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst und vor allem Funde von Wildgeflügel (Gänse, Enten, Schwäne) dem Veterinäramt Cham gemeldet werden. Zudem sollten Wildvögel mit Ausnahme der Singvögel nicht gefüttert werden. Dadurch soll die Übertragung und Verbreitung des Virus zum einen durch den direkten Kontakt zwischen den Wildvögeln und zum anderen durch Kontakt mit sonstigem viruskontaminierten Material verhindert werden. Fütterungsplätze stellen naturgemäß „Hotspots“ dar, an denen viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen.

Das Landratsamt Cham weist darauf hin, dass nach derzeitiger Sachlage eine Aufstallungspflicht noch nicht geboten ist. Sollte sich jedoch die allgemeine Gefährdung weiter vergrößern, könnte auch eine Aufstallungspflicht für Haus- und Nutzgeflügelhaltungen notwendig werden. Für weitere Fragen steht das Veterinäramt am Landratsamt Cham gerne zur Verfügung.