Rettenbach
Geld zurück für Baugrund-Käufer?

Im Baugebiet Kapellenfeld in Rettenbach stehen die Grundstückspreise zur Diskussion. Einige Gemeinderäte äußerten Kritik.

21.12.2021 | Stand 15.09.2023, 22:24 Uhr
Thema im Gemeinderat war auch die Ortsabrundung im Rettenbacher Ortsteil Haag. −Foto: Hermann Markl

Kürzlich trafen sich die Gemeinderäte in der Turnhalle zur Sitzung. Anträge zur Änderung des Nutzungsvertrages über die Stockbahnen und die Stellungnahme des Landratsamtes Cham auf anteilige Kaufpreisrückerstattung im Baugebiet Kapellenfeld, die Ausweisung eines neuen Baugebiets in Eitenzell und Stellungnahmen zur Ortsabrundung Haag-Ost weckten das öffentliche Interesse. An der Sitzung konnten wegen Corona nur 25 Zuhörer teilnehmen.

Der Antrag des Eisstockclubs auf Änderung des Nutzungsvertrages über die Stockbahnen konnte nicht behandelt werden, da die verantwortlichen Vertreter des Vereins nicht anwesend waren. So kam man rasch zum Thema einer anteiligen Kaufpreisrückerstattung der Gemeinde an 16 Bauherren im Baugebiet Kapellenfeld. Hintergrund: Aufgrund eines früheren Gemeinderatsbeschlusses war eine Neuberechnung des Grundstückspreises für die 16 Grundeigner vorzunehmen. Aus der Bauland-Kostenkalkulation müssten die Kosten für die Gehwege von 100 000 Euro herausgerechnet werden. Dadurch würde sich der Quadratmeterpreis um 7,36 Euro verringern, den die Gemeinde rückerstatten müsste. Der Vollzug dieser Rückzahlung wurde beanstandet und vorläufig ausgesetzt sowie dem Landratsamt Cham zur Prüfung vorgelegt.

Haben Grundstückseigentümer einen Anspruch auf die Rückzahlung?

In der Stellungnahme heißt es, dass die Gemeinderäte dem ursprünglichen Kaufpreis von 88 Euro pro Quadratmeter zugestimmt hätten und es schwer nachvollziehbar wäre, ihn im Nachhinein zu ändern. Vorverträge wurden mit den Käufern notariell besiegelt. Es gelte deshalb das Prinzip der Vertragstreue. Zudem stehe der Antrag im Widerspruch zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung der Kommunen. Bei den erzielten Einnahmen für das Bauland handle es sich um Gemeindevermögen. Für eine Rückzahlung fehle die Rechtsgrundlage. Die Grundstückseigentümer hätten de facto keinen Rechtsanspruch.

In der Diskussion wurden die Argumente der Antragsteller verdeutlicht. „Wir hatten bei der Beschlussfassung des kalkulierten Kaufpreises nicht alle Fakten auf dem Tisch“, kritisierte Gemeinderat Meinzinger. Karl Kerscher vertrat die Meinung, dass die Entscheidung unter falschen Voraussetzungen zustande kam. „Es handelt sich deshalb um eine Ungerechtigkeit, weil nicht alle Grundstückseigentümer gleichbehandelt wurden“, sagte Gemeinderat Griesbeck.

„Gestörtes Verhältnis“ zwischen Bauwerbern und Gemeinde

Georg Kulzer bezeichnete es als Fehler, dass bei der Baulandaufteilung nicht alle Bauparzellen in gemeindlicher Hand lagen. Daraus resultiere das Missverständnis bei der Aufteilung der Kosten, die nicht auf alle Grundstücke im Baugebietes umgelegt wurden. Somit sei bei der Kommunikation zwischen Bauwerbern und Gemeinde ein gestörtes Verhältnis entstanden.

„Eine Entschuldigung seitens der Gemeinde für die Art und Weise des Vorgehens hätte vieles an der jetzigen Sachlage ändern können“, sagte Kulzer. Jetzt stehe der Gemeinderat vor der Entscheidung, den Antrag auf Rückerstattung aufrechtzuerhalten oder der rechtlich fundierten Stellungnahme des Landratsamtes zu folgen. Bei der Beschlussfassung stimmten sieben Gemeinderäte für die Aufrechterhaltung des Antrags, vier dagegen, zwei mussten sich enthalten. Somit startet das Verfahren in die zweite Runde.

Neue Förderung für Dorferneuerung Rettenbach?

Im Rahmen der Dorferneuerung Rettenbach soll der Flurbereinigungsparkplatz umgestaltet werden. Bürgermeister Alois Hamperl informierte über eine weitere Fördermöglichkeit über ELER bei der Umsetzung. Der Förderbetrag liege bei 60 Prozent. Vorteil: Die Kosten gehen nicht zulasten des vom Amt für Ländliche Entwicklung genehmigten Budgets. Voraussetzung für einen Antrag wäre die Beauftragung eines Planungsbüros.

Otto Jäger merkte an, dass Rettenbach bereits ein Planungsbüro für die Dorferneuerung beauftragt habe. Die Entwürfe könnten zur Antragstellung für eine ELER-Maßnahme herangezogen werden. Der Beschluss: Die Möglichkeiten zur Antragstellung einer ELER-Förderung werden genutzt.

Der Gemeinderat hatte bereits einer Änderung der Ortabrundungssatzung Haag- Ost zugestimmt. Daraufhin wurde das Ingenieurbüro Brandl & Preischl in Cham beauftragt, die Unterlagen zu erstellen. Bürgermeister Hamperl verlas die Stellungnahmen. Beim Emissionsschutz sei auf ausreichende Abstände zu gewerblichen Betrieben zu achten. Der Bund Naturschutz wies auf die Ausgleichsfläche mit heimischen Baum- und Sträucherarten hin. Der bestehende Gehölzbestand soll erhalten bleiben. Grundsätze zum Artenschutz sind zu beachten. Die zeilenförmige Ausdehnung des Ortsbereichs wurde in der Stellungnahme weniger positiv eingestuft.

Vorschläge werden eingearbeitet

Keine Einwände gab es von den Kreiswerken Cham. Das Planungsbüro wird zeitnah zu jedem Punkt die entsprechenden Vorschläge einarbeiten. Alle Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommen. Damit kann jetzt das Verfahren weitergeführt werden.

Das geplante Baugebiet in Eitenzell ist noch nicht so weit. Der erste Schritt ist die Prüfung, ob sich die Fläche überhaupt zur Bebauung eignet. Hamperl sprach dabei die künftige Einteilung an, bei der auch Flächen zur Ansiedlung von Gewerbe ausgewiesen werden sollen. Voraus geht dazu die Änderung des Flächennutzungsplanes. Danach folge der zweite Schritt, bei dem die Gemeinde beantragt, dass die Bebauungsfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen wird.

Meinzinger äußerte seine Bedenken bezüglich der Größe der beabsichtigten Baufläche im Verhältnis zum bestehenden Dorfkern. Mit 9:4 Stimmen wurde zum Schluss der Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt.

Die Realsteuer-Hebesätze für das Haushaltsjahr 2022 mussten neu festgesetzt werden. Dabei werden sie den wirtschaftlichen Verhältnissen der Kommune angepasst. Die Gemeinde Rettenbach liegt sowohl bei der Grundsteuer A und B als auch bei der Gewerbesteuer mit 320 Prozent leicht unter dem landkreisweiten Durchschnitt.

Die Kämmerei schlug dem Gremium vor, diesen Satz auch für das Jahr 2022 beizubehalten. Dem wurde zugestimmt. Bürgermeister Hamperl verwies aber darauf, dass aufgrund der beabsichtigten Investitionen der Gemeinde eine Anhebung der Hebesätze in den Jahren 2023/24 sehr wahrscheinlich sein werde.

Zum Schluss gab der Bürgermeister bekannt, dass coronabedingt heuer keine Jahresabschlussfeier der Gemeinde stattfinden kann. (rar)