Strom wird teurer
Gemeinderat beschloss „Veränderungen“: Erhält Pemfling ein neues Rathaus?

03.11.2022 | Stand 15.09.2023, 3:02 Uhr
Das Rathaus in Pemfling: Neubau oder Sanierung? Das ist die Frage. −Foto: Werner Weiß

Die Tagesordnung des Gemeinderats in Pemfling (Landkreis Cham) war kurz. Doch die vier behandelten Punkte enthielten mit dem Neubau eines Rathauses eine brisante Entscheidung.



Der Neubau eines Rathauses, so Bürgermeister Franz Haberl, stehe zum zweiten Mal auf der Tagesordnung,nachdem man sich im März darüber nicht einigen konnteund die Entscheidung aufgrund der momentan prekären Lage (Krieg und Flüchtlingsstrom aus der Ukraine, Pandemie, Kostensteigerung usw.) um ein halbes Jahr verschoben hat. Haberl begründete seinen Antrag damit, dass das bestehende Gebäude nicht mehr den Anforderungen gerecht werde.

Der Bürgermeister fordert einen Grundsatzbeschluss

So fehle ein barrierefreier Zugang. Auch sei das Gebäude bereits vor Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung gebaut worden und somit in energetischer Hinsicht nicht optimiert ist. Diese und weitere Gründe sprächen deshalb für das Vorhaben. Vom Ratsgremium fordert Haberl deshalb den Grundsatzbeschluss: „Ja oder Nein – Neubau eines Rathauses oder eine Sanierung des bestehenden Rathauses?“

Für Gemeinderat Steinmann stellt sich als Erstes nicht die Frage „Neubau eines Rathauses oder eine Sanierung des bestehenden Rathauses?“, sondern: „Wo soll ein Neubau gebaut werden?“ Bereits in der letzten Sitzung habe der Vorsitzende den Auftrag erhalten, sich bezüglich eines infrage kommenden Standorts zu erkundigen und eventuelle Grundstücksverhandlungen zu führen. Der Bürgermeister erklärte, dass er bis dato dem nicht nachgekommen sei, da für ihn der Beschluss als Grundlage – Neubau ja oder nein oder Sanierung?- fehle. Gemeinderat Alt pflichtete Haberl bei, da es sich hier um eine Grundsatzfrage handle.

Der künftige Standort ist seiner Auffassung nach vorerst nachrangig. Gemeinderat Gruber wandte ein, dass sich die finanzielle Lage der Kommunen in den kommenden Jahren stark verändern werde und sehr kritisch gesehen werden müsse.

Neubau oder Sanierung?

Gemeinderat Weiß erklärte, dass er grundsätzlich für einen Neubau oder eine Sanierung stehe. Einen Blankobeschluss trage er allerdings nicht mit, das heiße, er fordere einen konkreten Vorschlag hinsichtlich des künftigen Bauplatzes. Zudem solle das Projekt transparent behandelt werden, indem auch die Gemeindebürger mit eingebunden sind. Bürgermeister Haberl stimmt dem indirekt zu, indem er sagte: „Es wird kein Prestigeobjekt.“

Gemeinderat Bauer sieht in dem gewünschten Beschluss keine Blanko-Entscheidung, sondern nur ein Ja oder ein Nein. Auch für Gemeinderat Hausladen handelt es sich lediglich um eine Grundsatzentscheidung. Gemeinderat Plötz sprach sich ebenfalls für das Projekt aus, aber unter der Voraussetzung, dass der gesamte Gemeinderat eingebunden sei. Es dürfe allerdings nicht erneut vorkommen, dass bei einer der nächsten Sitzungen eine Planskizze zur Entscheidung vorliegt. Gemeinderat Speigl brachte die Sanierung des bestehenden Rathauses ins Gespräch, nachdem in den 80er Jahren hier bereits eine Planung erstellt, diese allerdings dann aus Kostengründen verworfen worden sei.

Nach der eingehenden Beratung wurde mit 12:2 Stimmen folgender Beschluss gefasst: Veränderungen des Rathauses, ob Neubau oder Sanierung, werden vorgenommen. Der Gemeinderat ist in das Projekt vollumfänglich eingebunden.

Ob man für PV-Freiflächenanlagen eine Kriterienkatalog erstellen will oder nicht, war dann die Frage. Wie Geschäftsleiter Michael Iskalla erläuterte, lägen bei der Gemeinde bisher keine schriftlichen Anträge auf PV-Freiflächenanlagen vor. Anfragen gebe es immer wieder. Für die Ausweisung einer Freiflächenanlage sei eine Bauleitplanung unabdingbar. Der Naturschutz stehe dabei an oberster Stelle. Ein weiteres Manko sei, dass Flächen die geeignet sind, meistens im Landschaftsschutzgebiet liegen.

Um bei eventuellen Anträgen gewappnet zu sein, sei die Erstellung eines prägnanten Kriterienkatalogs sinnvoll. Iskalla zeigte folgende Kriterien auf: Wo ist der Einspeisepunkt der Bayernwerk Netz GmbH?; Flächenbegrenzung; Abstand zur Wohnbebauung; Bürgerbeteiligung; Rückbauverpflichtung.

Kriterien für PV-Anlagen

Gemeinderat Alt vertrat die Auffassung, keinen Kriterienkatalog aufzustellen, da sich die Situation ständig ändere. GemeinderatWeiß hingegen sah einen Kriterienkatalog als Vorfilter. Gemeinderat Hausladen riet, nicht zu viel Energie in einen umfassenden Kriterienkatalog zu stecken. Letztendlich würden es so wieso Einzelfallentscheidungen. Gemeinderat Plötz hielt Einspeisepunkt, Bürgerbeteiligung und Rückbauverpflichtung für genügend Kriterien.

Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, einen prägnanten Kriterienkatalog vorzubereiten und dem Ratsgremium in der nächsten Sitzung zur Billigung vorzulegen.

Der Bürgermeister berichtete, dass man sich bei der Strombündelentscheidung seinerzeit für I Energie Sachsen GmbH zum Bruttopreis von 24 Cent pro Kilowatt entschieden habe. Dieser Preis ändere sich zum 1. Januar 2023 auf 70 Cent pro Kilowatt brutto. In der Gemeinde liege der jährliche Stromverbrauch bei rund 370.000 Kilowatt.

− cpf