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Waldmünchen Geschäftemacherei mit Welpen: Oberpfälzer angeklagt - Auch Tierärzte involviert

von Petra Schoplocher, Isolde Stöcker-Gietl

Von Isolde Stöcker-Gietl, Petra Schoplocher 02. Januar 2023 08:56 Uhr
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Blick auf das Anwesen, von dem aus die Tiere deutschlandweit vermittelt wurden. Mehrere Hunde sind auch am Montagvormittag auf dem Gelände der angeklagten Hundezüchter zu finden.
Blick auf das Anwesen, von dem aus die Tiere deutschlandweit vermittelt wurden. Mehrere Hunde sind auch am Montagvormittag auf dem Gelände der angeklagten Hundezüchter zu finden. Foto: Schoplocher

Regensburg, Stadt.Die Hundewelpen wurden viel zu früh von ihren Müttern getrennt und unter gefälschten Angaben an Tierliebhaber vermittelt: Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat jetzt Anklage gegen vier Personen wegen banden- und gewerbsmäßigem Betrugs erhoben.

Statt Rassehunden der Züchtungen Maltipoo und Golden Doodle erhielten die Käufer andere Mischungen, wie Gentests ergaben. Mit gefälschten Angaben zum Muttertier wurde ihnen eine falsche Abstammung suggeriert. Schon 2019 hatte unserer Zeitung über die Händler und das heruntergekommene Anwesen nahe der Grenzen berichtet.



In der Nähe von Waldmünchen im Landkreis Cham, wenige Kilometer von der Grenze zu Tschechien, sollen die Tiere vermittelt worden sein – als Rassehunde aus deutschen Züchtungen. Doch den Ermittlungen zufolge stammten sie aus mutmaßlichen Massenhaltungen aus Osteuropa. Wie es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom Montag heißt, wurden die Tiere regelmäßig frühzeitig von der Mutter getrennt und teilweise über weite Strecken transportiert, was in vielen Fällen zu Erkrankungen und vorzeitigen Todesfällen führte. Der so erzielte Verkaufserlös der Hundehändler wird auf etwa 200.000 Euro geschätzt.

Illegaler Welpenhandel: Auch Tierärzte involviert

Die Staatsanwaltschaft Regensburg und die Grenzpolizeigruppe der Polizeiinspektion Furth im Wald ermittelten bereits seit 2019 gegen eine Gruppierung. Zwei der nunmehr angeklagten Personen – einer 54-jährige Frau und einem 61-jährigen Mann wird laut Staatsanwaltschaft vorgeworfen, den Welpenhandel organisiert zu haben und Welpen insbesondere in einer Anlage in der Tschechischen Republik gezüchtet bzw. aus anderweitiger osteuropäischer Züchtung zugekauft zu haben. Die Welpen seien sodann an mehrere sogenannte Weiterverkäufer in Deutschland übergeben worden, die die Tiere mittels Annoncen auf Ebay-Kleinanzeigen bzw. dem Online Portal „Deine Tierwelt“ als reinrassige in Deutschland gezüchtete Hunde anboten.

Die Welpen wurden in den meisten Fällen als Angehörige der Hybridrassen Maltipoo und Golden Doodle angepriesen, die aufgrund ihrer Charaktereigenschaften als Familienhunde bzw. Allergikerhunde bei Käufern besonders beliebt sind. Um den Anschein einer liebevollen inländischen Kleinzüchtung zu erwecken, wurde den Käufern regelmäßig eine reinrassiges Vorzeigemuttertier präsentiert, welches jedoch tatsächlich nicht die Mutter des Welpen war.

Weiterverkäufer geständig - Anklage erhoben

Bei den beiden weiteren Angeschuldigten – einem 52-jährigen Mann und einer 46-jährigen Frau handelte es sich laut Staatsanwaltschaft um sogenannte Weiterverkäufer. Darüber hinaus waren laut der Anklage drei deutsche Tierärzte am Betrug beteiligt. Den Veterinären wird vorgeworfen, für die überwiegende Zahl der Welpen blanko EU-Heimtierausweise und Impfpässe ausgestellt zu haben, ohne die Hunde geimpft oder untersucht zu haben.

Im Rahmen der mehrjährigen grenzüberschreitenden Ermittlungen wurde anhand von 57 DNA-Gutachten die tatsächliche Rasse der verkauften Welpen bestimmt. Diese stimmte in annähernd allen Fällen nicht mit der von den Verkäufern

angegebenen Rasse überein.

Belastbare Feststellungen zu den Zuchtbedingungen der Welpen in den Herkunftsländern hätten nicht getroffen werden können. Aus diesem Grunde sind laut Staatsanwaltschaft etwaige tierschutzrechtliche Verstöße nicht Gegenstand der Anklage.

Die beiden Angeschuldigten, denen die Organisation des Welpenhandels zur Last gelegt wird, haben sich bislang nicht zur Sache geäußert. Die übrigen Angeschuldigten zeigen sich umfassend geständig, heißt es. Das Landgericht Regensburg muss nun entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.


Weitere Artikel aus diesem Ressort finden Sie unter Cham.

Isolde Stöcker-Gietl

Petra Schoplocher

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